Das geänderte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist in Kraft getreten. Die wichtigsten Anpassungen betreffen den Effizienzbonus, der jetzt die neue EnEV berücksichtigt sowie Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen und den Kesselaustauschbonus, der rückwirkend zum 1. Januar 2010 wieder eingeführt wird.
Bei der Erstinstallation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung und gleichzeitiger Umstellung auf einen Brennwertkessel wird der Kesselaustauschbonus gewährt. Die Höhe des Zuschusses wurde von 750 Euro auf 400 Euro gekürzt. Unterstützt die thermische Solaranlage≡thermische Solaranlage≡
Die thermische Solaranlage (auch Solarwärmeanlage) ist eine Anlage zur Erwärmung von Wasser für Brauchwasser und/oder Heizzwecke durch die Sonne. Die Solarwärme wird mittels Solarkollektor geerntet und in einem Warmwasser- oder Pufferspeicher gelagert. nur die Warmwasserbereitung, wird kein Kesselaustauschbonus gewährt. Der Einbau einer Umwälzpumpe≡Umwälzpumpe≡
Die Umwälzpumpe ist eine elektrisch angetriebene Pumpe zum Transport von Heizungswasser, Sole- oder Solarflüssigkeit. Der Elektroenergieverbrauch einer Umwälzpumpe ist vor allem deshalb nicht zu unterschätzen, weil sie oft zu groß (Anschlussleistung) dimensioniert wird. Bei modernen Umwälzpumpen (Hocheffizienzpumpen) passt sich das Fördervolumen und damit die elektrische Leistung dem Wärmebedarf an. Voraussetzung für den Einsatz solcher optimierterPumpen ist ein hydraulischer Abgleich. der Effizienzklasse A wird bis zum 30. Juni 2010 zusätzlich mit 200 Euro gefördert.
Bei der Installation von Wärmepumpen≡Wärmepumpe≡
Die Wärmepumpe als Heizgerät nimmt auf der Eingangseite Wärme mit geringer Temperatur auf und gibt Wärme mit höherer Temperatur auf der Heizungsseite wieder ab. Ein Arbeitsmittel verdampft infolge der Aufnahme von Umweltwärme (Luft, Erdreich, Wasser). Das leicht erwärmte gasförmige Arbeitsmittel wird durch einen Kompressor komprimiert, wodurch es eine höhere Temperatur bekommt. Das in dieser Weise stark erwärmte Arbeitsmittel kann die Wärme an das Heizungswasser übertragen, kühlt sich dabei ab und wird erneut in den Kreislauf geschickt. im Gebäudebestand beträgt der Zuschuss (mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft/ Wasserwärmepumpen) für Wohngebäude 20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche≡Wohnfläche≡
Die Wohnfläche kann nach § 44 Abs. 1 der für den preisgebundenen Wohnraum geltenden II. Berechnungsverordnung ermittelt werden. Sie bezieht nur die wirklich innerhalb der Wohnung genutzten Flächen ein und ist in der Regel kleiner als die nach physikalischen Gesichtspunkten ausgerechnete Gebäudenutzfläche im Sinne der EnergieEinsparVerordnung.. Die Förderung von elektrisch betriebenen Luft/Wasserwärmepumpen liegt weiterhin bei 10 Euro pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche≡Nutzfläche≡
Die Nutzfläche oder Gebäudenutzfläche ist in der Regel größer als die Wohnfläche. Oft ist im Gebäudebestand jedoch nur die Wohnfläche bekannt. Sie kann daher für die Erstellung von Energieausweisen entsprechend den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (EnEV 2007) vereinfachend mit dem Faktor 1,2 aus der Wohnfläche errechnet werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller ergibt sich ein Faktor von 1,35.. Ab sofort gelten neue Höchstbeträge, die nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt sind. Die maximale Förderung z. B. für ein Einfamilienhaus beträgt jetzt 2.400 Euro, bisher 3.000 Euro.
Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus bei energieeffizienten Wohngebäuden werden an die EnEV≡EnEV≡
EnEV ist die Abkürzung für die EnergieEinsparVerordnung. 2009 angepasst und ab dem 1. Juli um 15% verschärft.
Die aktuellen Änderungen und die ausführliche Förderrichtlinie finden sie hier --> Link