Ursache ist im Allgemeinen ein Anstieg der spezifischen Energiekosten bzw. die Umlage neuer bzw. weiterer Kostenarten. Andere Möglichkeiten sind:
- Umlagefähige Heizkostenarten wurden bisher in der Nebenkostenabrechnung verrechnet (Strom, Schornsteinfeger)
- Übergang der Wärmeversorgung vom Vermieter auf ein contracting-Unternehmen (Wärmedienstleister). Bis zur Übernahme der Versorgung durch das contracting-Unternehmen waren nur die Betriebskosten der Heizungsanlage gemäß Heizkostenverordnung umlegbar. Nach einem Vertrag mit einem Wärmedienstleister sind im Wärmepreis auch Abschreibungen und Gewinne kalkuliert