Zu den Schornsteinfegerkosten gehören die Kosten für die Kaminreinigung, die Immissionsmessungen und die Feuerstätten- und Abgaswegeschau. Ebenso umlagefähig sind Kosten die im Zusammenhang mit Lüftungsanlagen entstehen; sie gehören jedoch nicht in die Heizkostenabrechnung, wenn die Anlage nicht der Verbrennungsluftversorgung dient.
Die Leistungen regeln sich nach der BundesImmissionsSchutzVerordnung und der Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes
Achtung: Abnahmegebühren für die Abgasanlage gehören zu den Investitionskosten der Anlage!