Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) *) Vom 24. Juli 2007
Auf Grund des § 1 Abs. 2, des § 2 Abs. 2 und 3, des § 3 Abs. 2, des § 4, jeweils in Verbindung mit § 5, sowie des § 5 a Satz 1 und 2 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684) verordnet die Bundesregierung:
*) Die §§ 1 bis 5, 8, 9, 11 Abs. 3, §§ 12, 15 bis § 22, § 24 Abs. 1, §§ 26, 27 und 29 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG Nr. L 1 S. 65). § 13 Abs. 1 bis 3 und § 27 dienen der Umsetzung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln (ABl. EG Nr. L 167 S. 17, L 195 S. 32), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 (ABl. EU Nr. L 191 S. 29).
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
§ 3 Anforderungen an Wohngebäude
§ 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude
§ 5 Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme
§ 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
§ 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken
§ 8 Anforderungen an kleine Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
§ 9 Änderung von Gebäuden
§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
§ 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
§ 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln
§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
§ 15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
§ 17 Grundsätze des Energieausweises
§ 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs
§ 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs
§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Gemischt genutzte Gebäude
§ 23 Regeln der Technik
§ 24 Ausnahmen
§ 25 Befreiungen
§ 26 Verantwortlich
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 28 Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller
§ 30 Übergangsvorschriften zur Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude
Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude
Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude
Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen
Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung