Mögliche Ursachen:
- Wegen fehlender Warmwasserzähler≡Warmwasserzähler≡
Warmwasserzähler sind eichpflichtige Messgeräte für die bezogen Warmwassermenge in Anlagen, die nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Die Eichfrist beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Warmwasserzähler durch einen neu geeichten Zähler ersetzt werden., Nichtablesung, Datenfehler oder Datenverlust wurde die 18 % Pauschale nach § 9 (3) der Heizkostenverordnung≡Heizkostenverordnung≡
Die Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten in der Fassung vom 20.1.1989, geändert durch Novelle vom 18.06.2008, in Kraft seit 1.1.2009) regelt die Erfassung und Verteilung der Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Miet- und Wohneigentumsobjekten. Die Verordnung ist die Grundlage jeder Heizkostenabrechnung. angesetzt. Nach Montage der Warmwasserzähler, Ablesung und Berechnung im Folgejahr ist der reale Anteil der Warmwasserbereitung weitaus geringer oder größer. - fehlerhafte Zuordnung von Brennstoffverbräuchen zur Abrechnungsperiode
- fehlerhafte Mengenermittlung