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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Reduktionen
Unter Reduktionen, bei Heizkostenverteilern≡Heizkostenverteiler≡
Als Heizkostenverteiler bezeichnet man am Heizkörper angebrachte Geräte zur Ermittlung des anteiligen Verbrauches und damit zur Verteilung der gesamten Heizkosten in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Man unterscheidet Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler (EHKV). Beide Arten zeigen nicht die verbrauchte Wärmemenge im physikalischen Sinne an, sondern lediglich einen Zählwert, der sich aus der Temperatur am Anbringungsort und der Dauer der Wärmeabnahme ergibt. Diese Zahlen werden zu den anderen erfassten Zählwerten im Objekt ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die anteiligen Verbräuche und damit die Kosten ergeben. nach dem Verdunstungsprinzip, versteht man die rechnerische Verringerung der Wattleistung des Heizkörpers auf Grund von baulichen Nachteilen wie ungedämmte Dächer und Kellerdecken, Außenwände, im besonderen Giebelwände. Mit Einführung der Heizkostenverordnung≡Heizkostenverordnung≡ Die Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten in der Fassung vom 20.1.1989, geändert durch Novelle vom 18.06.2008, in Kraft seit 1.1.2009) regelt die Erfassung und Verteilung der Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Miet- und Wohneigentumsobjekten. Die Verordnung ist die Grundlage jeder Heizkostenabrechnung. war diese Maßnahme nicht mehr zulässig. Gebäude≡Gebäude≡ Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung sind bauliche Objekte mit mindestens einem eigenen Aufgang und einer Begrenzung des Volumens durch die wärmübertragende Umfassungsfläche. mit derartigen Ausstattungen genießen einen Bestandsschutz, der bei einer Umrüstung auf neue Messgeräte erlischt.
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