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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Zusatzstrom
Zusatzstrom wird vom Betreiber einer KWK-Anlage≡KWK-Anlage≡ KWK-Anlagen im Sinne des KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) sind Dampfturbinen-Anlagen (Gegendruckanlagen, Entnahme- und Anzapfkondensationsanlagen), Gasturbinen-Anlagen (mit Abhitzekessel oder mit Abhitzekessel und Dampfturbinen-Anlage), Verbrennungsmotoren-Anlagen, Stirlingmotoren, Dampfmotoren-Anlagen, ORC (Organic Rankine Cycle)-Anlagen sowie Brennstoffzellen-Anlagen, in denen Strom und Nutzwärme erzeugt werden. bezogen, wenn die KWK≡KWK≡ KWK ist die Abkürzung für Kraft-Wärme-Kopplung, einem Verfahren, bei dem eine Verbrennungskraftmaschine einen Stromgenerator zur Stromerzeugung antreibt. Als nutzbares Nebenprodukt der Verbrennungskraftmaschine entsteht Wärme.-Anlage den momentanen Strombedarf des Betreibers nicht decken kann. Die Konditionen werden in einem Zusatzstromvertrag geregelt.
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