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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Schätzung
Eine Schätzung des anteiligen Wärme- und Wasserverbrauchs ist u.a. zulässig. Die Schätzung muss an Hand nachvollziehbarer Regeln erfolgen, so z.B. nach vergleichbaren Werten für die betroffenen Räume aus den Vorjahren oder nach vergleichbaren Räumen in der betreffenden Abrechnungsperiode. Wenn allerdings mehr als 25 Prozent der Gesamtfläche eines Hauses / Liegenschaft nicht erfasst werden können, wird eine Schätzung als nicht mehr vertretbar angesehen. In diesem Fall werden alle Heizkosten≡Heizkosten≡ Zu den Heizkosten im Sinne der Heizkostenabrechnung gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten für den Betriebsstrom, die Kosten für Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Wartung (Prüfung der Betriebbereitschaft, Einstellungen), die Kosten für den Schornsteinfeger sowie die Kosten für die Verbrauchserfassung sowie für die dafür erforderlichen Gerate. Zu den Heizkosten im Sinne der Betrachtung der entstehenden Kostenbelastung für den Eigentümer einer Heizungsanlage im eigenen Haus gehören neben den Verbrauchskosten (verbrauchsgebundene Kosten) und den Betriebskosten (betriebsgebundene Kosten) auch die Kapitalkosten (kapitalgebundene Kosten) für die Anschaffung und Instandhaltung der Technik dazu. nach einem festen Maßstab, meist der Quadratmeterzahl, verteilt.
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