|
 |
Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Immissionsmessung
Die Immissionsmessung ist eine bei bestimmten Heizungsanalagen vorgeschriebene Messung der Immisionen, die vom Abgas der jeweiligen Anlage ausgehen. Art und Umfang der Immissionsmessungen sind in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung≡Kleinfeuerungsanlagenverordnung≡ Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung regelt die Verbrennung von Brennstoffen, den maximal zulässigen Schadstoffausstoß und die Höhe des maximal zulässigen Abgasverlustes von Heizkesseln, Thermen u. a. Wärmeerzeugern. Die Verordnung ist Bestandteil der BundesImmissionsSchutzVerordnung (BImSchVo). vorgeschrieben und vom Bezirksschornsteinfegermeister durchzuführen. Die Kosten für die Immissionsmessunggen sind Betriebskosten≡Betriebskosten≡ Die Betriebskosten einer Anlage, z. B. einer Zentralheizung, sind die Kosten, die neben den Verbrauchskosten (Brennstoffe) und den Kapitalkosten (Anschaffung) entstehen. Sie werden daher auch betriebsgebundene Kosten genannt. Zu den Betriebskosten gehören die Kosten für den Betriebsstrom (Hilfsenergie), Aufwendungen für Bedienung, Überwachung (z. Betriebskosten Schornsteinfegergebühren), Pflege, Reinigung, Wartung sowie für eventuell notwendige Versicherungen. der Anlage und im Rahmen von Heizkostenabrechnungen≡Heizkostenabrechnung≡ Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen. voll umlagefähig.
| | Copyright © by heiz-tipp.de - (75460 mal gelesen)
|
|
|  |
|