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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Wartungskosten
Wartungskosten sind Betriebskosten≡Betriebskosten≡ Die Betriebskosten einer Anlage, z. B. einer Zentralheizung, sind die Kosten, die neben den Verbrauchskosten (Brennstoffe) und den Kapitalkosten (Anschaffung) entstehen. Sie werden daher auch betriebsgebundene Kosten genannt. Zu den Betriebskosten gehören die Kosten für den Betriebsstrom (Hilfsenergie), Aufwendungen für Bedienung, Überwachung (z. Betriebskosten Schornsteinfegergebühren), Pflege, Reinigung, Wartung sowie für eventuell notwendige Versicherungen. und entstehen bei Anlagen, z.B. für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Solarenergie- und Regenwassernutzung im Zusammenhang mit der Kontrolle der Betriebsbereitschaft und -sicherheit sowie der Einstellung der Anlage. Reparaturkosten≡Reparaturkosten≡ Reparaturkosten sind keine Betriebskosten und dürfen deshalb im Rahmen einer Heizkostenabrechnung nicht umgelegt werden. Versteckte Reparaturkosten befinden sich hin und wieder in Abrechnungen über Wartungskosten, die dort jedoch nichts zu suchen haben. sind keine Wartungskosten! Für die regelmäßig entstehenden Wartungskosten sollte der Vermieter eine Rechnung des Wartungsbetriebes vorlegen können.
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