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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Nutzfläche
Die Nutzfläche oder Gebäudenutzfläche≡Gebäudenutzfläche≡ Die Gebäudenutzfläche AN ist nach der EnEV eine reine Rechengröße, die die im beheiztem Gebäudevolumen zu beheizende Fläche darstellt. Sie wird (nach EnEV) aus dem beheizten Gebäudevolumen unter Berücksichtigung einer üblichen Raumhöhe im Wohnungsbau abzüglich der von Innen- und Außenbauteilen beanspruchten Fläche nach der Gleichung AN = 0,32 Ve ermittelt. Die Fläche ist in der Regel größer als die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung, da z.B. auch indirekt beheizte Flure und Treppenhäuser einbezogen werden. Sie kann für die Erstellung von Energieausweisen entsprechend den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (EnEV 2007) vereinfachend mit dem Faktor 1,2 aus der Wohnfläche errechnet werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller ergibt sich ein Faktor von 1,35. ist in der Regel größer als die Wohnfläche≡Wohnfläche≡ Die Wohnfläche kann nach § 44 Abs. 1 der für den preisgebundenen Wohnraum geltenden II. Berechnungsverordnung ermittelt werden. Sie bezieht nur die wirklich innerhalb der Wohnung genutzten Flächen ein und ist in der Regel kleiner als die nach physikalischen Gesichtspunkten ausgerechnete Gebäudenutzfläche im Sinne der EnergieEinsparVerordnung.. Oft ist im Gebäudebestand jedoch nur die Wohnfläche bekannt. Sie kann daher für die Erstellung von Energieausweisen≡Energieausweis≡
Die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen ist in §16 der Energieeinsparverordnung geregelt. Danach hat der Eigentümer von Gebäuden sicherzustellen, dass aus Anlass der Errichtung und unter bestimmten Voraussetzungen bei der Modernisierung ein Energieausweis ausgestellt wird. Wird ein Gebäude oder Wohneigentum verkauft, vermietet oder verpachtet, ist dem Interessenten ebenfalls ein Energieausweis vorzulegen. Für öffentliche Gebäude mit mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche sind Energieausweise auszustellen und öffentlich auszuhängen. Energieausweise sind entweder nach dem berechneten Bedarf (Bedarfsausweis) oder dem erfassten Verbrauch (Verbrauchsausweis) auszustellen. entsprechend den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (EnEV≡EnEV≡ EnEV ist die Abkürzung für die EnergieEinsparVerordnung. 2007) vereinfachend mit dem Faktor 1,2 aus der Wohnfläche errechnet werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller ergibt sich ein Faktor von 1,35.
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