Die Trittschaldämmung ist eine Maßnahme zur Verhinderung der Weiterleitung von Trittschall in den Baukörper. Dazu wird eine spezielle Trittschalldämmung, z.B. 35 mm starke Mineralwolleplatten, unter einen schwimmenden Estrich (Nassestrich oder Trockenestrich) verlegt. Randdämmstreifen≡Randdämmstreifen≡
Randdämmstreifen sollen bei schwimmenden Estrichen Schallübertragung und Wärmebrücken verhindern und sind nach den DIN-Normen DIN 4109 und 4108 vorgeschrieben. Sie müssen je nach Estrichmaterial und Größe der durch Trennfugen gebildeten Felder mindestens 8 mm stark sein. Als Material wird überwiegend geschlossenzellig geschäumtes Polyethylen verwendet. Verfügbar sind auch Randdämmstreifen aus Holzfasern, Kokos u.a. . Die Zusammendrückbarkeit des Randdämmstreifens muss bei Heiz-Estrichen mindestens 5 mm betragen. Der Randdämmstreifen sollte den fertigen Estrich um 15 bis 20 mm überragen und darf nicht vor der Verlegung von Bodenfliesen abgeschnitten werden! sorgen für eine Verhinderung der Schallweiterleitung in horizontaler Richtung.