Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Nebenkosten
Als Betriebs- oder Nebenkosten dürfen in der Nebenkostenabrechnung einer gemieteten Wohnung nur folgende Positionen aufgelistet sein: Abwasser, Allgemeinstrom, Antenne/Kabelanschluß, Fahrstuhl, Grundsteuer (öffentliche Lasten), Heizungs- und Warmwasserkosten, Wasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausmeister, Gartenpflege, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Schornsteinreinigung, Ungezieferbekämfung, Gemeinschaftswascheinrichtungen, sonstige Kosten (regelmäßig wiederkehrende Betriebskosten≡Betriebskosten≡ Die Betriebskosten einer Anlage, z. B. einer Zentralheizung, sind die Kosten, die neben den Verbrauchskosten (Brennstoffe) und den Kapitalkosten (Anschaffung) entstehen. Sie werden daher auch betriebsgebundene Kosten genannt. Zu den Betriebskosten gehören die Kosten für den Betriebsstrom (Hilfsenergie), Aufwendungen für Bedienung, Überwachung (z. Betriebskosten Schornsteinfegergebühren), Pflege, Reinigung, Wartung sowie für eventuell notwendige Versicherungen.)
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