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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Holzheizung
Eine Holzheizung kann man nach der Bundesimmissionsschutzverordnung≡BundesImmissionsSchutzVerordnung≡ Die BundesImmissionsSchutzVerordnung, kurz BImSchVo, regelt die maximal zulässigen Emissionen von Luftschadstoffen aus Prozessen aller Art. Teil der Verordnung ist die Kleinfeuerungsanlagenverordnung, die die Verbrennung von Brennstoffen, den maximal zulässigen Schadstoffausstoß und die Höhe des maximal zulässigen Abgasverlustes von Heizkesseln, Thermen u. a. Wärmeerzeugern regelt. mit trockenem naturbelassenen, stückigen Holz oder mit aus entsprechenden Spänen durch Pressung hergestellten Holzbriketts≡Holzbrikett≡
Holzbriketts werden durch Pressung von unbehandelten Säge- und Hobelspänen hergestellt. Je nach überwiegender Holzart liegt der Heizwert bei etwa 4,5 kWh pro kg. Es sind verschiedene Formen von rund bis eckig im Angebot. Runde, stangenähnliche Brikettformen mit und ohne Loch werden mit sehr hohem Pressdruck (600 bar) hergestellt, so dass sie gleichmäßiger abbrennen und seltener zerfallen., Pellets≡Pellets≡
Pellets sind genormte, zylindrische Presslinge aus getrocknetem, naturbelassenem Holz (Sägemehl, Hobelspäne, Restholz). Mit Pellets lassen sich automatische Feuerungsanlagen für die Holzverbrennung realisieren. Der Heizwert liegt in der Praxis bei etwa 5 kWh/kg. Die Pelletsfeuerung erfordert in jedem Falle einen speziellen Pelletbrenner (z.B. gelochte Brennersschale) um eine optimale Verbrennung und die Regelbarkeit zu gewährleisten. Die Pelletsheizung als Heizung mit nachwachsenden Rohstoffen (Holzheizung) wurde und wird gefördert. o.ä. betreiben. Für die Pelletsverbrennung werden spezielle Brenner benötigt.
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