Eine Nutzergruppentrennung mit Vorerfassung≡Vorerfassung≡
Die Vorerfassung eines Wärmeverbrauches erfolgt mittels Wärmemengenzähler. Sie dient der Erfassung von Verbräuchen einer Nutzergruppe mit gleichen Erfassungsgeräten (z.B. Heizkostenverteiler). muss im Rahmen der Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡
Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen. vorgenommen werden bzw. ist zu empfehlen, wenn
Wenn in einem Gebäude von einer gemeinsamen Heizungsanlage normale Wohnungsmieter und gewerbliche Mieter versorgt werden ist eine Nutzergruppentrennung mit Vorerfassung technisch nicht erforderlich.