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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Grundpreis
Der Grundpreis ist ein Entgelt für einen Energiebezug leitungsgebundener Energie≡Energie≡ Energie ist die Fähigkeit eines Energieträgers eine physikalische Arbeit zu verrichten. Sie kann die Wohnung oder Wasser erwärmen, Licht erzeugen, einen Motor drehen, einen Zug bewegen usw.. Angegeben wird die Energiemenge in kWh oder Joule. (Strom≡Strom≡ Strom ist der Fluss von Ladungsträgern in einem elektrischen Leiter. Durch einen eingeschalteten elektrischen Verbraucher, z.B. eine Glühlampe, fließt ein Strom. Der Strom wird angetrieben von der Spannung, die an den beiden Polen bzw. Kontakten des Verbrauchers anliegt. Die Höhe des Stromes (Stromstärke) ist abhängig von der Höhe der Spannung und des elektrischen Widerstandes des Leitungsnetzes und des elektrischen Verbrauchers., Gas, Fernwärme≡Fernwärme≡ Als Fernwärme bezeichnet man Wärme mit einem Temperaturniveau zwischen etwa 60 und 110°C, die über eine Fernwärmeleitung verteilt wird. Größere Wohngebiete können z.B. meist kostengünstig und umweltfreundlich durch die Abwärme eines Kraftwerkes mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung versorgt werden. Die Abwärmenutzung verbessert den Wirkungsgrad der Stromerzeugung des Kraftwerkes erheblich. Für kleinere Gebiete eignet sich die bei der Kraft-Wärme-Kopplung anfallende Abwärme, eingespeist in einen Nahwärmeverbund.), dessen Höhe konstant ist, also unabhängig vom Verbrauch. Mit dem Grundpreis werden Aufwendungen gedeckt, ob nun Energie tatsächlich bezogen wird oder nicht.
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