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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Gebäudehüllfläche
Die Gebäudehüllfläche ist die Summe aller Außenwandflächen, Böden, Geschossdecken, Fenster, Türen usw., die das beheizte Bruttovolumen eines Gebäudes≡Gebäude≡ Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung sind bauliche Objekte mit mindestens einem eigenen Aufgang und einer Begrenzung des Volumens durch die wärmübertragende Umfassungsfläche. einschließt. Sie bildet also die wärmeübertragende Umfassungsfläche≡wärmeübertragende Umfassungsfläche≡ Die wärmeübertragende Umfassungsfläche (A) wird auch Gebäudehüllfläche genannt. Sie bildet die Grenze zwischen dem beheizten Innenraum und der Außenluft, den nicht beheizten Räumen und dem Erdreich. Sie besteht üblicherweise aus Außenwänden einschließlich Fenster und Türen, Kellerdecke, oberster Geschossdecke oder Dach. Diese Gebäudeteile sollten möglichst gut gedämmt sein, weil über sie die Wärme aus dem Rauminneren nach Außen dringt. des beheizten Gebäudes, eine wichtige Kenngröße zur Berechnung des Wärmebedarfs≡Wärmebedarf≡ Der Wärmebedarf ist jene Nettowärmemenge in kWh, die zur Beheizung eines Raumes bzw. eines Gebäudes oder/und zur Warmwasserbereitung benötigt wird. Der Wärmebedarf ergibt sich aus dem Produkt der Heizlast und der Zeitdauer der Beheizung. Der Wärmebedarf für die Raumheizung setzt sich aus dem Transmissionswärmebedarf und dem Lüftungswärmebedarf zusammen. (Bedarfsausweis≡Bedarfsausweis≡
Der Bedarfsausweis ist neben dem Verbrauchsausweis die zweite Variante des Energieausweises, der nach der Energieeinsparverordnung (§18) vorgeschrieben ist. Bei der bedarfsorientierten Variante handelt es sich um einen Ausweis, dessen Ergebniswerte auf der Basis der bau- und anlagentechnischen Daten und einer Normnutzung errechnte wurden. Der bedarfsorientierte Ausweis spiegelt also objektive Kennwerte ohne den Einfluss unterschiedlicher Nutzergewohnheiten wieder und eignet sich daher auch als Entscheidungsgrundlage für Modernisierungsmaßnahmen. Bedarfsorientierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, wenn für diese ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Es gibt für diesen Fall im Rahmen einer Übergangsfrist die Möglichkeit der Ausstellung eines Verbrauchsausweises, sofern dieser bis zum 01.10.2008 ausgestellt wird.). Die Gebäudehüllfläche bzw. Umfassungsfläche im Verhältnis zum beheizten Bruttovolumen des Gebäude ergibt das so genannte A/V-Verhältnis≡A/V-Verhältnis≡ Mit dem A/V-Verhältnis wird das Verhältnis der Gebäudehüllfläche (Summe aller Außenwandflächen, Fenster usw.) zum beheizten Gebäudevolumen bezeichnet. Ein niedriger Wert des A/V-Verhältnises ist eine wichtige Optimierungsgröße, um Häuser mit geringem Wärmebedarf zu planen. Die Grenzwerte des maximalen Wärmebedarfes werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für ein bestimmtes A/V-Verhältnis vorgegeben. Grundsätzlich gilt: Je kompakter ein Gebäude gebaut ist, um so niedriger ist das A/V-Verhältnis und um so niedriger ist der Wärmebedarf. .
| | | ...das passt zum Begriff | Lexikon: | | Ratgeber: | | › | Anlage 2 der EnEV 2007 (zu den §§ 4 und 9), Anforderungen an Nichtwohngebäude | | › | Anlage 3 der EnEV 2007 (zu den §§ 8, 9 Abs. 2 und 3, § 18 Abs. 2) , Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude | | › | Anlage1, EnEV 2007 (zu den §§ 3 und 9), Anforderungen an Wohngebäude | | › | Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden | | › | Energieeinsparverordnung, EnEV 2007, Text , Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden | | › | innere Abdichtung des Fensters, Einbauqualität des Fensters entscheidet über bauphysikalische Parameter |
| Service: | | Bücher: zum Thema |
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