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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:KWK-Abgabe
Die KWK≡KWK≡ KWK ist die Abkürzung für Kraft-Wärme-Kopplung, einem Verfahren, bei dem eine Verbrennungskraftmaschine einen Stromgenerator zur Stromerzeugung antreibt. Als nutzbares Nebenprodukt der Verbrennungskraftmaschine entsteht Wärme.-Abgabe wird pro kWh≡kWh≡ Eine kiloWattstunde = 1000 Wh (Wattstunde) = 3,6 MJ (MegaJoule) = 860 kcal. die kWh ist eine gebräuchliche Einheit für die Energie- oder Wärmemenge. Eine kWh Wärme entspricht der gleichen Energiemenge wie eine kWh Strom, allerdings in einer anderen Energieform. Wird Strom in Wärme umgewandelt, z. B. in einem Tauchsieder, wird aus einer kWh Strom genau eine kWh Wärme. Aus einer kWh Wärme kann man jedoch technisch gesehen gerade 0,3 kWh Strom erzeugen. erhoben und ergibt sich aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernsierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung≡Kraft-Wärme-Kopplung≡ Mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die kombinierte (gekoppelte) Erzeugung von Strom und Wärme in einem Prozess mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) gemeint. Eine Verbrennungskraftmaschine erzeugt die Drehbewegung für einen Stromgenerator. Auf diese Weise kann Strom und Wärme im Prinzip aus allen Brennstoffen erzeugt werden. Bei Klein-BHKW kommen vorwiegend flüssige und gasförmige Brennstoffe zum Einsatz. (KWKG). Die durch die im Gesetz festgeschriebenen Fördermaßnahmen entstehenden Mehrkosten werden mit der KWK-Abgabe auf den Letztverbraucher (Kunden) umgelegt. Bundesdurchschnittlich ergibt sich ein Aufschlag von 0,289 ct/kWh (Netto) bis zu einem Jahresverbrauch von 100000 kWh für 2007. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist noch hinzuzurechnen (19%). 2005 lag die KWK-Abgabe bei 0,336 ct/kWh, 2006 bis 30.9. bei 0,336 und bis 31.12.2006 dann bei 0,356 ct/kWh.
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