Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Dienstvertrag
Beim Dienstvertrag steht das Bemühen, nicht der Erfolg (siehe Werkvertrag≡Werkvertrag≡ Beim Werkvertrag wird ein Erfolg geschuldet, zum Beispiel die Erstellung eines Hauses oder eines Teiles davon (Fenster, Heizung, Elektroinstallation). Im Gegensatz dazu steht der Dienstvertrag.) im Vordergrund. So werden von Unternehmen zur Mauerwerkstrockenlegung häufig Dienstverträge abgeschlossen, die das Bemühen, nicht den Erfolg garantieren.
| | Copyright © by heiz-tipp.de - (4137 mal gelesen)
|