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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Primärenergieverbrauch
Bei der Planung von Häusern nach der EnergieEinsparVerordnung≡EnergieEinsparVerordnung≡ Die EnergieEinsparVerordnung (kurz EnEV) regelt seit dem 1.10.2007 die einzuhaltenden Mindestanforderungen für den baulichen Wärmeschutz und heizungstechnische Anlagen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Verordnung regelt auch die Ausstellung von Energieausweisen. Seit dem 18.03. 2009 ist eine Änderungsverordnung zur EneV von 2007 verabschiedet, die eine Reihe von verschärften Anforderungen enthält. Vorläufer der EnEV von 2007 war die EnEV aus dem Jahre 2002, die ihrerseits die Wärmeschutzverordnung von 1995 ersetzt hat. wird als Bezugsgröße der Verbrauch an Primärenergie≡Primärenergie≡ Mit Primärenergie wird der Energieinhalt von natürlichen Energieträgern wie Kohle, Erdgas, Holz, Mineralöl, Uran usw. bezeichnet, die noch keine Umwandlung erfahren haben. "Neue" Primärenergien sind Sonnenenergie, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse angesetzt, um ggf. entstehende Umwandlungsverluste in der Prozesskette (z.B. bei der Stromerzeugung im Kraftwerk) bei der Energiebilanz≡Energiebilanz≡ Bilanziert wird die Energiemenge, die z.B. eine Energieerzeugungsanlage im Laufe ihrer Nutzung erzeugt. Sie wird verglichen mit der Energiemenge, die für die Herstellung (Herstellungsenergie), für Hilfsprozesse (Hilfsenergie) und die Entsorgung der Anlage aufgewandt werden muss. Selbstverständlich macht es nur Sinn solche Anlagen zu betreiben, die eine postive Lebensbilanz aufweisen. und Emissionsbilanz des Hauses zu berücksichtigen.
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