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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Umrechnungsfaktor
Bei der Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡ Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen. spiegelt der Umrechnungsfaktor (auch Bewertungsfaktor≡Bewertungsfaktor≡ Der Bewertungsfaktor ist ein Korrekturfaktor in der Heizkostenabrechnung mit Heizkostenverteilern. Er dient der Berücksichtigung unterschiedlicher Heizkörperleistungen. Nach DIN EN 835 ist der Bewertungsfaktor KQ "...der (dimensionslose) Zahlenwert der in Watt ausgedrückten Normleistung des Heizkörpers. Die Normleistung ist die Wärmeleistung eines Heizkörpers, die in einer klimastabilen Prüfkabine bei einer Vorlauftemperatur von 90°C, einer Rücklauftemperatur von 70°C und einer Lufttemperatur von 20°C gemessen wird. Dabei wird die Lufttemperatur in 0,75m über dem Fußboden in einem Abstand von 1,5m vor der Heizfläche gemessen. genannt) vor allem die unterschiedliche Leistung≡Leistung≡ Die Leistung ist die pro Zeiteinheit umgesetzte oder verbrauchte Energiemenge (Wärme oder Strom). Die Einheit der Leistung ist das Watt (Kurzzeichen W, 1000 W = 1 kW - ein kiloWatt). Die in Anspruch genommene oder abgegebene Leistung ergibt sich, indem die verbrauchte Energiemenge (angegeben in kWh) durch die Zeit (in Stunden h) dividiert wird. Ein Heizgerät mit einer Leistung von 2 kW (Heizkörper, Elektrokonvektor o.ä.) verbraucht bei ununterbrochenem Betrieb in einer Stunde 2 kWh Wärme ab und verbraucht dabei auch 2 kWh Energie. verschiedener Heizkörperbauformen und Größen bei einer bestimmten Heizwassertemperatur wieder. Außerdem spielt noch der Wärmeübergang zwischen Heizkörper und Heizkostenverteiler≡Heizkostenverteiler≡
Als Heizkostenverteiler bezeichnet man am Heizkörper angebrachte Geräte zur Ermittlung des anteiligen Verbrauches und damit zur Verteilung der gesamten Heizkosten in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Man unterscheidet Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler (EHKV). Beide Arten zeigen nicht die verbrauchte Wärmemenge im physikalischen Sinne an, sondern lediglich einen Zählwert, der sich aus der Temperatur am Anbringungsort und der Dauer der Wärmeabnahme ergibt. Diese Zahlen werden zu den anderen erfassten Zählwerten im Objekt ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die anteiligen Verbräuche und damit die Kosten ergeben. eine Rolle für die Größe des Faktors. In der Gas-Abrechnung gibt der Umrechnungsfaktor den thermischen Energieinhalt≡Energieinhalt≡ Mit Energieinhalt wird die insgesamt freigesetzte Wärmemenge bezeichnet, die bei der Verbrennung eines Energieträgers (Brennstoffes) entsteht. Aus einem Liter Heizöl wird eine Wärmemenge von rund 10 kWh, aus einem m³ Erdgas H wird eine Wärmemenge von ca. 10,5 kWh freigesetzt. (in kWh≡kWh≡ Eine kiloWattstunde = 1000 Wh (Wattstunde) = 3,6 MJ (MegaJoule) = 860 kcal. die kWh ist eine gebräuchliche Einheit für die Energie- oder Wärmemenge. Eine kWh Wärme entspricht der gleichen Energiemenge wie eine kWh Strom, allerdings in einer anderen Energieform. Wird Strom in Wärme umgewandelt, z. B. in einem Tauchsieder, wird aus einer kWh Strom genau eine kWh Wärme. Aus einer kWh Wärme kann man jedoch technisch gesehen gerade 0,3 kWh Strom erzeugen.) des Erdgases wieder. Er wird mit dem verbrauchten Gasvolumen, das der Gaszähler in m³ anzeigt, multipliziert.
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