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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:ErneuerbareEnergienGesetz
Der vollständige Titel lautet 'Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien≡Energie≡ Energie ist die Fähigkeit eines Energieträgers eine physikalische Arbeit zu verrichten. Sie kann die Wohnung oder Wasser erwärmen, Licht erzeugen, einen Motor drehen, einen Zug bewegen usw.. Angegeben wird die Energiemenge in kWh oder Joule.'. Es regelt die Abnahme und Vergütung von Strom≡Strom≡ Strom ist der Fluss von Ladungsträgern in einem elektrischen Leiter. Durch einen eingeschalteten elektrischen Verbraucher, z.B. eine Glühlampe, fließt ein Strom. Der Strom wird angetrieben von der Spannung, die an den beiden Polen bzw. Kontakten des Verbrauchers anliegt. Die Höhe des Stromes (Stromstärke) ist abhängig von der Höhe der Spannung und des elektrischen Widerstandes des Leitungsnetzes und des elektrischen Verbrauchers., der aus erneuerbaren Ennergiequellen gewonnen wurde (z.B. Wind, Sonne, Biomasse≡Biomasse≡ Die Biomasse ist die durch Pflanzen und Tiere gebildete organische Masse. Sie kann wegen des hohen Gehaltes an Kohlenwasserstoffen zur Energiegewinnung eingesetzt werden. Wärme kann gewonnen werden durch die direkte Verbrennung von Holz, Stroh, Getreide, Gras oder Laub. Wärme und ggf. Strom (in BHKW) kann bei der Verbrennung von Öl aus Nutzpflanzen (Raps, Sonnenblumen) oder durch Verbrennung von Biogas (Methanbildung), entstanden aus Klärschlamm, organischem Müll, Gülle etc. gewonnen werden.).
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