Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Endenergiebedarf
Mit Endenergiebedarf bezeichnet man die Energiemenge, die den Anlagen für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Kühlung zur Verfügung gestellt werden muss, um die normierte Rauminnentemperatur und die Erwärmung des Warmwassers über das ganze Jahr sicherzustellen. Der Endenergiebedarf bezieht die für den Betrieb der Anlagentechnik (Pumpen, Regelung, usw.) benötigte Hilfsenergie≡Hilfsenergie≡ Hilfsenergie ist jene Energie, die benötigt wird, um einen Hauptprozess in Gang zu halten oder zu regeln. Der Strombedarf für die Regelung einer Heizungsanlage oder der Antriebsstrom für Pumpen entspricht dem Hilfsenergiebedarf. ein. Die Endenergiebedarf wird an der „Schnittstelle“ Gebäudehülle übergeben und stellt somit jene Energiemenge dar, die dem Verbraucher (im allgemeinen dem Eigentümer) geliefert und mit ihm abgerechnet wird.
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