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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Durchflussmenge
Die Durchflussmenge in einer Solaranlage ist die Menge des im Solarkreislauf zirkulierenden Gemisches aus Wasser und Frostschutzmittel≡Frostschutzmittel≡ Zum Schutz vor Frostschäden kann das Wasser in Kreisläufen der Heizungs- und Solartechnik mit einem Frostschutzmittel versetzt werden. Ähnlich wie im Kühlerkreislauf eines Autos verhindert das Mittel bei niedrigen Temperaturen das Einfrieren. Meist wird ungiftiges Propylenglykol verwendet. Eine Ausnahme bilden Systeme, die ohne Solarstrahlung "trocken" fallen (drain-back-Technik) und Systeme, die im Winter leer sind. in einer bestimmten Zeit. Die Durchflussmenge muss hoch genug sein, damit in den Rohrleitungen eventuell vorhandene Luft zum Entlüftungspunkt mitgerissen wird, andererseits muss die Durchflussmenge niedrig gewählt werden, sodass die Wärmeübertragung≡Wärmeübertragung≡ Wärme wird von einem zum anderen Körper bzw. Medium übertragen durch Konvektion, Wärmeleitung und/oder Wärmestrahlung. im Solarkollektor≡Solarkollektor≡ Der Solar- oder Sonnenkollektor ist wichtigster Bestandteil einer Solarwärmeanlage zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung oder Lufterwärmung. Der Solarkollektor nimmt direkte und diffuse Solarstrahlung auf und wandelt sie mit dem im Inneren des Kollektors befindlichen Absorber in nutzbare Wärme (Warmwasser, Warmluft) um. Man unterscheidet hauptsächlich den Flachkollektor und den Vakuumröhrenkollektor. optimal erfolgt. In Heizkesseln mit geringem Wasserinhalt und Thermen≡Therme≡ Die Therme ist ein Heizgerät, bei der das Heizungswasser umhüllt von einem führenden Rohr direkt durch die Brennerflamme geführt und dabei erhitzt wird. Thermen werden daher auch als Durchlaufwasserheizer bzw. Umlaufwasserheizer bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Heizkessel, in dem eine vergleichsweise große Menge Heizungswasser relativ langsam erwärmt wird, ist der Wasserinhalt einer Therme sehr gering. Der geringe Wasserinhalt verlangt eine Mindestwassermenge bzw. eine Modulation der Brennerleistung. muss eine bestimmte Durchflussmenge gegeben sein, damit die erzeugte Wärme auch abgeführt werden kann (Wassermangelsicherung≡Wassermangelsicherung≡ Die Wassermangelsicherung ist eine Sicherheitseinrichtung in Heizkesseln, Heizthermen und Durchlauferhitzern mit geringem Wasserinhalt. Sie schaltet bei Wassermangel das Heizgerät ab, um eine Überhitzung zu vermeiden.). Im Heizkreis≡Heizkreis≡ Als Heizkreis bezeichnet man ein in sich geschlossenes, meist separat regelbares System der Wärmeverteilung, z. B. für einen Gebäudeabschnitt, einen Raum oder einzelne Raumzonen. Heizkreise werden gebildet aus den angeschlossenen Heizkörpern, den dazugehörigen Ventilen, den Rohrleitungen für Vor- und Rücklauf, eventuell einer Heizkreispumpe (Umwälzpumpe) und eventuell einem Heizungsmischer. Heizkreise gehen häufig von einem so genannten Heizkreisverteiler ab. Der Wärmeverbrauch eines Heizkreises kann durch einem Wärmemengenzähler erfasst werden. muss eine bestimmte Durchflussmenge gegeben sein, damit Thermostventile richtig regeln können. Ebenso wichtig ist die Einhaltung einer bestimmten Durchflussmenge (durch einen Heizstrang, bzw. einen Heizkörper, hydraulischer Abgleich≡hydraulischer Abgleich≡ Mit hydraulischer Abgleich bezeichnet man die optimale Abstimmung des Wasserdurchflusses durch Heizkreise bzw. einzelne Heizkörper und Rohre entsprechend den Erfordernissen. In jedem Heizkreis bzw. über jedem Heizkörper sollte annähernd der gleiche Druck und damit die gleiche Durchflussmenge zur Verfügung stehen. Fehlender hydraulischer Abgleich führt zu überhöhter oder zu geringer Wärmeabgabe einzelner Heizkörper, ungleichmäßiger Durchströmung einzelner Heizkreise, zu Strömungsgeräuschen und einem hohen Pumpenstrom. Ein durchgeführter hydraulischer Abgleich ist Voraussetzung für die Anwendung der Heizkostenabrechnung mit Heizkostenverteilern.) für eine fehlerfreie Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡ Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen..
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