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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Abgasverlust
Mit dem Abgasverlust ist die Wärmemenge gemeint, die mit den warmen Abgasen ungenutzt aus dem Wärmeerzeuger≡Wärmeerzeuger≡ Ein Wärmeerzeuger ist ein zentrales Element einer Heizungsanlage. Hier wird meist durch Verbrennung eines Energieträgers Wärme in der gewünschten bzw. benötigten Menge erzeugt und an das Wärmeverteilungssystem übergeben. Moderne Wärmeerzeuger wie z.B. Brennwertgeräte, Holzvergaserkessel oder Pelletskessel besietzen einem hohen Wirkungsgrad. Auch die Wärmepumpe, bei der mit Hilfe einer speziellen Kompressionsmaschine aus niedrig temperierter Umweltwärme höher temperierte Nutzwärme erzeugt wird, ist ein Wärmeerzeuger. entweicht. Die Höhe des Abgasverlustes wird maßgeblich von der Abgastemperatur≡Abgastemperatur≡ Die Abgastemperatur (tA) ist die Temperatur der heißen Verbrennungsgase (Abgase). Sie ist abhängig vom Brennstoff sowie von der Art der Verbrennung und des Wärmerzeugers. Um eine hohe Energieausnutzung zu erzielen, sollte die Abgastemperatur so niedrig wie möglich sein (konstruktionsabhängig). beeinflusst. Je höher die Temperatur ausfällt, umso schlechter ist der Ausnutzungsgrad des zugeführten Brennstoffes. Ein Abgasverlust tritt nur auf, wenn der Brenner arbeitet, also Brennstoff verbrannt wird. Die maximal zulässige Höhe des Abgasverlustes ist in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung≡Kleinfeuerungsanlagenverordnung≡ Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung regelt die Verbrennung von Brennstoffen, den maximal zulässigen Schadstoffausstoß und die Höhe des maximal zulässigen Abgasverlustes von Heizkesseln, Thermen u. a. Wärmeerzeugern. Die Verordnung ist Bestandteil der BundesImmissionsSchutzVerordnung (BImSchVo). festgelegt. Der Wert wird vom Schornsteinfeger im Rahmen der Abgasverlustmessung≡Abgasverlustmessung≡ Eine Abgasverlustmessung ist bei Öl- und Gas-Heizkesseln nach der Kleinfeuerungsanlagenverordnung vorgeschrieben. Es handelt sich hierbei um die messtechnische Erfassung wieviel Verbrennungswärme (Abgastemperatur) mit den Abgasen ungenutzt den Kessel verlassen. Ausgenommen von der Messung sind Brennwertkessel. Die Abgasverlustmessung darf für Protokollzwecke nur mit eignungsgeprüften Messgeräten vom Schornsteinfeger durchgeführt werden. Die Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden. Zum Zwecke der Einstellungsüberwachung wird die Abgasverlustmessung auch von Servicetechnikern für Heizkessel bzw. Brenner vorgenommen. ermittelt (ausgenommen Brennwerttechnik≡Brennwerttechnik≡ Mit Brennwerttechnik bezeichnet man Heiztechnik (Heizkessel, Heizthermen), die in der Lage ist, auch die Verdampfungswärme des Wasserdampfes durch Wärmerückgewinnung aus dem Abgas zu nutzen. Dieser Vorgang bewirkt gegenüber konventioneller Heiztechnik einen zusätzlichen Wärmegewinn. Er beträgt 10 % bis 15 %. Da in der Heizungstechnik der Wirkungsgrad auf den Heizwert (unterer Heizwert) bezogen und dieser gleich 100 % gesetzt wird, ist bei der Angabe des Wirkungsgrades von Brennwerttechnik ein Wirkungsgrad über 100 % möglich. Die Menge der Verdampfungswärme ist brennstoffspezifisch und hängt von der Anzahl der chemisch gebundenen Wasserstoffatome ab. Bei der Verbrennung von Erdgas mit 4 Wasserstoffatomen pro Molekül bei einem Kohlenstoffatom entsteht der größte Zugewinn (11%).) und im Abgasprotokoll≡Abgasprotokoll≡ Ein Abgasprotokoll (oder Schornsteinfegerprotokoll) erhält nach der BundesImissionsschutzVerordnung (BImschVo) jeder Betreiber einer Heizungsanlage in bestimmten Abständen von seinem Bezirksschornsteinfegermeister, sofern der Heizkessel meßpflichtig ist. (Schornsteinfegerprotokoll≡Schornsteinfegerprotokoll≡ Ein Schornsteinfegerprotokoll (oder Abgasprotokoll) erhält man einmal jährlich vom Schonsteinfeger für die Messungen an einem Gas-, Öl- oder Festbrennstoffkessel. Die Daten geben Auskunft über die Güte der Verbrennung und über mögliche Verbesserungen. Geregelt ist die Messung des Abgasverlustes in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung. Konkrete Tätigkeiten regeln die Bundesländer in der Kehr- und Überprüfungsordnung. Die Gebühren dafür sind in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung festgelegt.) vermerkt. Der Abgasverlust wird in % angegeben.
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