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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Vollkosten
Mit Vollkosten bezeichnet man die Heizkosten≡Heizkosten≡ Zu den Heizkosten im Sinne der Heizkostenabrechnung gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten für den Betriebsstrom, die Kosten für Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Wartung (Prüfung der Betriebbereitschaft, Einstellungen), die Kosten für den Schornsteinfeger sowie die Kosten für die Verbrauchserfassung sowie für die dafür erforderlichen Gerate. Zu den Heizkosten im Sinne der Betrachtung der entstehenden Kostenbelastung für den Eigentümer einer Heizungsanlage im eigenen Haus gehören neben den Verbrauchskosten (verbrauchsgebundene Kosten) und den Betriebskosten (betriebsgebundene Kosten) auch die Kapitalkosten (kapitalgebundene Kosten) für die Anschaffung und Instandhaltung der Technik dazu., bei denen alle Kostenbestandteile anteilsgerecht erfasst sind. Die Vollkosten sind also die über einen bestimmten Zeitraum anzusetzende Gesamtkosten, die z. B. eine Heizungsanlage verursacht. Sie setzen sich zusammen aus den Kapitalkosten≡Kapitalkosten≡ Die Kapitalkosten umfassen je nach Rechenverfahren die Investitionskosten (Anschaffungskosten) als Ganzes oder deren Abschreibung über die Nutzungsdauer. Hinzu kommen die Instandsetzungskosten (Reparaturen) sowie die Verzinsung des eingesetzten Kapitals., den Betriebskosten≡Betriebskosten≡ Die Betriebskosten einer Anlage, z. B. einer Zentralheizung, sind die Kosten, die neben den Verbrauchskosten (Brennstoffe) und den Kapitalkosten (Anschaffung) entstehen. Sie werden daher auch betriebsgebundene Kosten genannt. Zu den Betriebskosten gehören die Kosten für den Betriebsstrom (Hilfsenergie), Aufwendungen für Bedienung, Überwachung (z. Betriebskosten Schornsteinfegergebühren), Pflege, Reinigung, Wartung sowie für eventuell notwendige Versicherungen. und den Verbrauchskosten≡Verbrauchskosten≡ Die Verbrauchskosten bzw. verbrauchsabhängigen Kosten sind Bestandteil der Heizungs-und Warmwasserkosten. Sie werden entsprechend den Vorschriften der Heizkostenverordnung nach der Berechnung der Gesamtkosten prozentual abgetrennt und bilden den die Grundkosten ergänzenden Teil der Kosten einer Heizungsanlage. Sie müssen nach der Heizkostenverordnung von den Gesamtkosten mindestens 50% und dürfen höchstens 70% ausmachen. Die anteiligen Verbrauchskosten der Heizung werden den Mietern mit Hilfe von Heizkostenverteilern oder Wärmemengenzählern und für die Warmwasserbereitung mit Warmwasserzählern zugewiesen..
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