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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Verrechnungspreis
Der Verrechnungspreis wird für die Verbrauchsmessung bei leitungsgebundenen Energieträgern≡Energieträger≡ Man unterscheidet Primärenergieträger - wie in der Natur vorgefunden, z.B. Öl, Erdgas, Kohle, Holz, Solarenergie und Sekundärenergieträger - wie verarbeitet, z.B. Flüssiggas, Fernwärme, Strom. (Wärme, Gas, Strom≡Strom≡ Strom ist der Fluss von Ladungsträgern in einem elektrischen Leiter. Durch einen eingeschalteten elektrischen Verbraucher, z.B. eine Glühlampe, fließt ein Strom. Der Strom wird angetrieben von der Spannung, die an den beiden Polen bzw. Kontakten des Verbrauchers anliegt. Die Höhe des Stromes (Stromstärke) ist abhängig von der Höhe der Spannung und des elektrischen Widerstandes des Leitungsnetzes und des elektrischen Verbrauchers.) erhoben mit Hilfe von Zählern. Bei der Versorgung mit Strom und Gas ist der Verrechnungspreis meist im Grund- bzw. Leistungspreis≡Leistungspreis≡ Der Leistungspreis (auch als Grundpreis bezeichnet) wird für eine vom Versorger (Fernwärme, Gas, Strom, Wasser) bereitgestellte Leistung entrichtet, z. B. in Euro je kW und Monat. Der Leistungspreis wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn vom Abnehmer keine Entnahme (Wärme, Gas, kWh, Liter) aus dem Netz erfolgte, aber hätte erfolgen können, die Leistung seitens des Versorgers also erbracht worden war. Der Leistungspreis richtet sich in seiner Höhe z.B. nach einer vorgehaltenen Leistung, die sich z.B. aus einer Durchflussmenge (Rohrdurchmesser, Druckstufe, Zählergröße!) ergibt. enthalten.
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