|
 |
Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Jahres-Primärenergiebedarf
Der Jahres-Primärenergiebedarf entspricht nach EnEV≡EnEV≡ EnEV ist die Abkürzung für die EnergieEinsparVerordnung. der berechneten jährlichen Energiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt≡Energieinhalt≡ Mit Energieinhalt wird die insgesamt freigesetzte Wärmemenge bezeichnet, die bei der Verbrennung eines Energieträgers (Brennstoffes) entsteht. Aus einem Liter Heizöl wird eine Wärmemenge von rund 10 kWh, aus einem m³ Erdgas H wird eine Wärmemenge von ca. 10,5 kWh freigesetzt. des Brennstoffes und der Hilfsenergien≡Hilfsenergie≡ Hilfsenergie ist jene Energie, die benötigt wird, um einen Hauptprozess in Gang zu halten oder zu regeln. Der Strombedarf für die Regelung einer Heizungsanlage oder der Antriebsstrom für Pumpen entspricht dem Hilfsenergiebedarf. für die Anlagentechnik mit Hilfe der für die jeweiligen Energieträger≡Energieträger≡ Man unterscheidet Primärenergieträger - wie in der Natur vorgefunden, z.B. Öl, Erdgas, Kohle, Holz, Solarenergie und Sekundärenergieträger - wie verarbeitet, z.B. Flüssiggas, Fernwärme, Strom. geltenden Primärenergiefaktoren auch die Energiemenge einbezieht, die für Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe (vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes≡Gebäude≡ Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung sind bauliche Objekte mit mindestens einem eigenen Aufgang und einer Begrenzung des Volumens durch die wärmübertragende Umfassungsfläche.) erforderlich ist. Die Primärenergie≡Primärenergie≡ Mit Primärenergie wird der Energieinhalt von natürlichen Energieträgern wie Kohle, Erdgas, Holz, Mineralöl, Uran usw. bezeichnet, die noch keine Umwandlung erfahren haben. "Neue" Primärenergien sind Sonnenenergie, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse kann auch als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie z.B. CO2≡CO2≡ chemisches Kurzzeichen für Kohlendioxid-Emission, herangezogen werden, weil damit der gesamte Energieaufwand für die Gebäudebeheizung einbezogen wird. Die Einhaltung eines maximalen Jahres-Primärenergiebedarfes ist eine Hauptanforderung der EnergieEinsparVerordnung≡EnergieEinsparVerordnung≡ Die EnergieEinsparVerordnung (kurz EnEV) regelt seit dem 1.10.2007 die einzuhaltenden Mindestanforderungen für den baulichen Wärmeschutz und heizungstechnische Anlagen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Verordnung regelt auch die Ausstellung von Energieausweisen. Seit dem 18.03. 2009 ist eine Änderungsverordnung zur EneV von 2007 verabschiedet, die eine Reihe von verschärften Anforderungen enthält. Vorläufer der EnEV von 2007 war die EnEV aus dem Jahre 2002, die ihrerseits die Wärmeschutzverordnung von 1995 ersetzt hat. (EnEV).
| | ...das passt zum Begriff | Lexikon: | | Ratgeber: | › | Anlage 11, EnEV 2007 (zu § 21 Abs. 2 Nr.2), Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung | › | Anlage 2 der EnEV 2007 (zu den §§ 4 und 9), Anforderungen an Nichtwohngebäude | › | Anlage 3 der EnEV 2007 (zu den §§ 8, 9 Abs. 2 und 3, § 18 Abs. 2) , Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude | › | Anlage1, EnEV 2007 (zu den §§ 3 und 9), Anforderungen an Wohngebäude | › | Energieeinsparverordnung, EnEV 2007, Text , Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden |
| Service: | | Bücher: zum Thema | Forum: | |
|
|
| Copyright © by heiz-tipp.de - (71053 mal gelesen)
|
|
|  |
|