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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Jahresheizkosten
Mit Jahresheizkosten bezeichnet man die Summe aller während eines Jahres anfallenden Kosten einer Heizungsanlage. Dazu zählen die Brennstoffkosten≡Brennstoffkosten≡ Die Brennstoffkosten sind die jährlich anfallenden Kosten für den Kauf von Brennstoffen (Brennstoffbedarf, Energieträger), wie Gas, Öl, Kohlen, Holz, Strom oder Fernwärme. Brennstoffkosten sind in einer Heizkostenabrechnung voll umlagefähig. Unabhängig davon ist der Vermieter gehalten, wirtschaftliche Gesichtspunkte beim Kauf von Brennstoffen bzw. Wärme zu beachten (§ 556 Abs.3 BGB)., die betriebsksoten, also Kosten für Strom≡Strom≡ Strom ist der Fluss von Ladungsträgern in einem elektrischen Leiter. Durch einen eingeschalteten elektrischen Verbraucher, z.B. eine Glühlampe, fließt ein Strom. Der Strom wird angetrieben von der Spannung, die an den beiden Polen bzw. Kontakten des Verbrauchers anliegt. Die Höhe des Stromes (Stromstärke) ist abhängig von der Höhe der Spannung und des elektrischen Widerstandes des Leitungsnetzes und des elektrischen Verbrauchers., Schornsteinfeger, Wartung≡Wartung≡ Eine Wartung umfasst die Überprüfung und ggf. Wiederherstellung der Betriebbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Einstellung der Regelung und anderen Werten einer technischen Anlage, wie z.B. einer Heizungs-, Lüftungs- oder Solaranlage. Neben allgemeinen Wartungstätigkeiten, wie die Überprüfung von Betriebsdrücken, oder der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen gibt es für jede Anlage spezielle Wartungsaufgaben. Die für die Wartung entstehenden Wartungskosten dürfen im Rahmen der Heizkostenabrechnung keine Reparaturkosten, z.B. für das Auswechseln von Teilen oder Baugruppen, enthalten. u. a. Nebenkosten≡Nebenkosten≡ Als Betriebs- oder Nebenkosten dürfen in der Nebenkostenabrechnung einer gemieteten Wohnung nur folgende Positionen aufgelistet sein: Abwasser, Allgemeinstrom, Antenne/Kabelanschluß, Fahrstuhl, Grundsteuer (öffentliche Lasten), Heizungs- und Warmwasserkosten, Wasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausmeister, Gartenpflege, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Schornsteinreinigung, Ungezieferbekämfung, Gemeinschaftswascheinrichtungen, sonstige Kosten (regelmäßig wiederkehrende Betriebskosten) sowie die anteiligen Kosten für Instandhaltung, Kapitaldienst und Abschreibung.
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