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Im heiz-tipp.de-Lexikon wurde gefunden:Bewertungsfaktor
Der Bewertungsfaktor ist ein Korrekturfaktor in der Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡ Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen. mit Heizkostenverteilern≡Heizkostenverteiler≡
Als Heizkostenverteiler bezeichnet man am Heizkörper angebrachte Geräte zur Ermittlung des anteiligen Verbrauches und damit zur Verteilung der gesamten Heizkosten in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Man unterscheidet Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler (EHKV). Beide Arten zeigen nicht die verbrauchte Wärmemenge im physikalischen Sinne an, sondern lediglich einen Zählwert, der sich aus der Temperatur am Anbringungsort und der Dauer der Wärmeabnahme ergibt. Diese Zahlen werden zu den anderen erfassten Zählwerten im Objekt ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die anteiligen Verbräuche und damit die Kosten ergeben.. Er dient der Berücksichtigung unterschiedlicher Heizkörperleistungen. Nach DIN EN 835 ist der Bewertungsfaktor KQ "...der (dimensionslose) Zahlenwert der in Watt≡Watt≡ Das Watt ist die physikalische Einheit der Leistung. Leistung ist die Arbeit, die pro Zeiteinheit verrichtet werden kann. - Ein Heizkessel hat eine thermische Leistung von z. B. 18 kW (also 18000 Watt), wenn er in einer Stunde eine Wärmearbeit von 18 kWh verrichten kann. Dazu muss er etwa 1,8 Liter Heizöl oder 1,8 m³ Erdgas verbrennen.
- Die elektrische Leistung ist das Produkt aus Spannung (Volt) und Stromstärke (Ampere). Ein Fotovoltaikmodul hat eine Leistung von 50 Watt, wenn es bei einer Spannung von 12 Volt eine Stromstärke von ca. 4,2 Ampere liefert.
ausgedrückten Normleistung des Heizkörpers. Die Normleistung ist die Wärmeleistung eines Heizkörpers, die in einer klimastabilen Prüfkabine bei einer Vorlauftemperatur≡Vorlauftemperatur≡ Mit Vorlauftemperatur bezeichnet man die Temperatur des zum Heizkörper hinfließenden Heizungswasser. Sie liegt je nach Außentemperatur bei außentemperaturgeführten Heizungsregelungen zwischen 35 und 70°C. Anlagen mit reinen Flächenheizungen (Fußboden-, Wandheizungen) kommen mit 25 bis 40°C aus. Bei Heizungsanlagen ohne Heizungsmischer ist die Vorlauftemperatur gleich der Temperatur des Kesselwassers. von 90°C, einer Rücklauftemperatur≡Rücklauftemperatur≡ Mit Rücklauftemperatur bezeichnet man die Temperatur des zum Wärmeerzeuger zurückfließenden Heizungswassers. von 70°C und einer Lufttemperatur von 20°C gemessen wird. Dabei wird die Lufttemperatur in 0,75m über dem Fußboden in einem Abstand von 1,5m vor der Heizfläche gemessen.
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