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Verfasser | Thema: Elektro-Nachtspeicherheizung Alternativen gesucht ? |  |
Simone wenige Beiträge

| geschrieben: 19.04.2009, 02:27
Wir haben eine Wohnung vor zu kaufen, darin sind Elektro-Nachtspeicherheizung vorhanden. Das ganze Haus ist ein 6 Familienhaus, im Haus befindet sich kein Gas. Die Wohnung befindet sich im 2 OG.
Alle Wohnungen werden so beheizt. Die zum Verkauf stehende Wohnung ist leer und die Renovierung innerhalb der Wohnung kein Problem. Wenn jedoch durch Gemeinschaftsflächen Rohre und Leitungen verlegt werden sollen, dann kann es passieren, das die Restlichen Eigentümer dagegen sein können. Wir suchen eine Heizungsart ohne Rücksicht auf die Gemeinschaft zu nehmen. Welche Heizung wäre also dann die Wahl ?
Danke für alle Beiträge. LG Simone
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now sehr viele Beiträge

| geschrieben: 19.04.2009, 08:56
Elektrische Speicherheizungen (Nachtstrom≡Nachtstrom≡ Mit Nachtstrom bezeichnet man Strom für spezielle Anwendungen, wie Nachtstromspeicherheizgeräte bzw. die Warmwasserbereitung, der vertragsabhängig, z.B. in einer Zeit zwischen 22.00 und 6.00 zu günstigerem Preis bezogen werden kann. In einigen Gebieten Deutschlands wird ein Nachtstromtarif (Schwachlast) z.B. ab 22.00 Uhr auch für alle anderen Anwendungen angeboten, womit jedoch meist auch eine geringfügige Erhöhung des Strompreises im Normalzeitraum verbunden ist (Mengengrenze beachten!).) müssen nach § 10a der neuen Energieeinsparverordnung≡EnergieEinsparVerordnung≡ Die EnergieEinsparVerordnung (kurz EnEV) regelt seit dem 1.10.2007 die einzuhaltenden Mindestanforderungen für den baulichen Wärmeschutz und heizungstechnische Anlagen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Verordnung regelt auch die Ausstellung von Energieausweisen. Seit dem 18.03. 2009 ist eine Änderungsverordnung zur EneV von 2007 verabschiedet, die eine Reihe von verschärften Anforderungen enthält. Vorläufer der EnEV von 2007 war die EnEV aus dem Jahre 2002, die ihrerseits die Wärmeschutzverordnung von 1995 ersetzt hat. in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten schrittweise außer Betrieb gesetzt werden. Heizungen, die vor 1990 eingebaut worden sind müssen bereits bis Ende 2019 stillgelegt werden. Es steht also für alle im Haus an, über eine neue Heizungslösung nachzudenken. Dieses lässt sich sicher nicht vernünftig denken, ohne ein Gesamtkonzept zur Verringerung der Energiebilanz≡Energiebilanz≡ Bilanziert wird die Energiemenge, die z.B. eine Energieerzeugungsanlage im Laufe ihrer Nutzung erzeugt. Sie wird verglichen mit der Energiemenge, die für die Herstellung (Herstellungsenergie), für Hilfsprozesse (Hilfsenergie) und die Entsorgung der Anlage aufgewandt werden muss. Selbstverständlich macht es nur Sinn solche Anlagen zu betreiben, die eine postive Lebensbilanz aufweisen. in Richtung eines Niedrigenergiehauses zu entwickeln. Eine zukunftssichere und preiswerte Einzellösung sehe ich nicht.
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