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Verfasser | Thema: Hohe Nachzahlung, hochgerechnet obwohl Zähler vorhanden |  |
Mike_Bln wenige Beiträge

| geschrieben: 08.01.2015, 21:08
Hallo!
Ich hoffe ich finde hier jemanden der sich ein wenig auskennt, denn langsam verzweifel ich ein Wenig in meinem Kampf gegen die Firma Ista.
Es geht hier um die Heizkostenabrechnung 2013.
Ich bin am 01.02.13 in eine 25m² Wohnung mit zwei Heizkörpern gezogen. Einer Im Wohnzimmer, einer im Badezimmer.
Im März wurde ein Zählerwechsel durchgeführt, jedoch wurden meine Zähler erst am 01.07.13 ausgetauscht.
In meiner Heikostenabrechnung wurden demzufolge für zwei Geräte die Verbrauchswerte aufgelistet, interessant sind jedoch die Abrechnungszeiträume.
Zeitraum 1:
01.02.13 - 14.05.13
Zeitraum 2:
15.03.13 - 31.12.13
Im ersten Abrechnungszeitraum wurde ein Umrechnngswert von 8,252 verwendet (angeblich aufgrund unterschiedlicher Geräte(die Geräte sahen aber Identisch aus)und weil ein Versorgerwechsel stattgefunden hat (witzig ist das Ista auch die Abrechnungen meines Vormieters erstellt und dessen Geräte ausgelesen hat), aber um diesen Abrechnungszeitraum geht es mir primär gerade nicht.
Im zweiten Abrechnungszeitraum wurde im Wohnzimmer der Wert 1624 und im Badezimmer 211 ausgewiesen.
Als ich am 31.12.14 beim Auszug die Werte von den Zähler notiert habe fiel mir nun folgendes auf:
Wert Wohnzimmer per 31.12.13 : 1000
Wert Bad per 31.12.13: 130
Aufgrund dessen telefonierte ich heute mit der Firma, diese sagten mir, da der Wechsel zum 15.3. war, mein Zähler aber erst am 1.7. ausgetauscht wurde, musste der Verbrauch vom 15.03.13 - 01.07.mittels der Berliner Heizgradwerte hochgerechnet werden, und so ergibt sich dann für Mitte März bis Ende Juni (alles Warme Monate eigentlich) ein Verbrauch von 624, der auf die 1000 hinzugerechnet wurden.
Nun frage ich mich wieso die Firma für einen Zeitraum hochrechnet obwohl in diesem Zeitraum noch das alte Gerät montiert war und mit ziemlicher Sicherheit auch über den über den 15.03. hinaus fleißig gezählt hat?
Ich bin langsam mit meinem Latein am Ende, weigere mich aber weiterhin die Forderung zu bezahlen.
Immerhin soll ich 280 € für eine Wohnung mit etwa 25m² beheizter Fläche nachzahlen! Und ich bin wahrlich kein Mensch der viel Heizt, der Pulli tuts auch sagte ich immer...
Was kann man noch machen?
Mietrechtschutz habe ich leider nicht und aufgrund meines Azubigehaltes kann ich mir auch keine großen Sprünge erlauben...
Hoffe mir kann hier jemand helfen.
LG aus Berlin, Mike
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Festa einige Beiträge

| geschrieben: 13.01.2015, 19:08
Hallo Mike,
als Laie habe ich folgende Fragen:
Handelt es sich in beiden Abrechnungszeiträumen um elektronische Heizkostenverteiler?
Was meinen Sie mit Umrechnungswert 8,252 im ersten Zeitraum und wie war dieser Wert im zweiten Zeitraum?
Allgemein:
Fa. Ista ist Vertragspartner der Hausverwaltung und damit der Vermieter. Sie wiederum sind Vertragspartner Ihres Vermieters. Sie müssen deshalb die Heizkostenabrechnung bei Ihrem Vermieter reklamieren und diesen um Auflärung bitten und ihm mitteilen, dass sie bis dahin die Nachzahlung nicht leisten werden und die Abrechnung nicht anerkennen. Sie müssen Ihrem Vermieter die Gründe für die Anfechtung mitteilen. Dies sollte schriftlich geschehen.
Was den Wechsel des Energielieferanten betrifft, hat dieser keinen Einfluss auf die Heizkostenzähler bzw. auf deren Werte.
Wenn Ihre alten Heizkostenzähler bis 01.07.2013 angebracht waren und gezählt haben, müsste dies auch als erste Abrechnungsperiode gelten, was bedeutet, dass eine Hochrechnung entfällt.
Mehr kann ich im Moment als Laie dazu nicht sagen, da ich nicht weiß, was Sie mit dem Umrechnungswert meinen.
Grüße, Festa
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Nougat22 einige Beiträge

| geschrieben: 14.01.2015, 19:47
Der Umrechnungsfaktor besagt, wieviele kWh auf eine vom Zähler angezeigte Einheit entfallen, das nur am Rande.
Ich würde der Abrechnung schriftlich (!) widersprechen mit der Begründung, daß für den Zeitraum nachweislich ein Zählgerät vorhanden war. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht muß das Altgerät auch beim Tausch abgelesen worden sein. Liegt die Schuld für den verspäteten Austausch beim Mieter? Die Verbrauchsermittlung kann keinesfalls anhand irgendwelcher Berliner Durchschnittswerte erfolgen sondern bestenfalls anhand der Werte des Vormieters. Aber auch nur dann wenn durch Verschulden des Mieters tatsächlich keine Werte vorliegen sollten.
Außerdem sollte man den Herrschaften erklären, daß wenn Sie keine nachweisbaren Werte für die Abrechnung vorlegen können man sich rechtliche Schritte vorbehalten wird.
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Pektas82 einige Beiträge

| geschrieben: 25.05.2015, 15:02
Hallo
Das hört sich so an, als hätte die Firma einen Fehler gemacht, will es aber nicht zugeben.
Gehe am besten mal zu einem Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Pektas82
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Macklemaus einige Beiträge

| geschrieben: 06.07.2015, 10:31
Da kann ich Pektas nur zustimmen.
Hatte auch mal ne Nachzahlung von 1200€ bekommen, schlussendlich haben wir nachdem es lange hin und her ging (auch mit Anwalt) nur 250€ bezahlen müssen.
Alles Gute!
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Hannsirch einige Beiträge

| geschrieben: 16.07.2015, 15:02
1200?? Wow, so viel verdiene ich gerade mal. nicht auszudenken, was so eine Nachzahlung anrichten würde
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gimli einige Beiträge

| geschrieben: 15.09.2015, 12:01
Ich hatte mal eine 500€-Nachzahlung. Aber ich konnte die Zählerstände selber abgleichen und bin die Abrechnung durchgegangen. Das hat gepasst. War direkt nach dem Einzug und der Vormieter hat offenbar weit weniger geheizt als ich. Soviel zwar auch nicht, aber bevor ich friere, mache ich die Heizung an. Da spar ich lieber woanders. Soviel Luxus muss sein.
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