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Verfasser | Thema: Heizkostenabrechnung zu spät |  |
lillifee51 wenige Beiträge

| geschrieben: 10.01.2014, 17:14
Einen schönen guten Tag liebe Mitglieder
Ich habe folgende Frage an euch und hoffe das jemand ein bischen Licht ins Dunkle bringt.
Ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 2012 am 27.12.2013 erhalten mit dem Vermerk, dass die Heizkostenabrechnung später folgt.
Diese habe ich bisher noch nicht erhalten. Laut Gesetz müsste ich diese, wenn keinem anderen ein Verschulden trifft, nicht bezahlen bei Nachforderungen. Wie sieht es jedoch damit aus das er bei der Betriebskostenabrechnung darauf aufmerksam machte, dass diese später folgt. Ohne Grundangabe. Hat er jetzt trotzdem noch das Recht diese einzufordern bei einer Nachzahlung?
Vielen Dank im Voraus!  [ Der Beitrag wurde bearbeitet von lillifee51 am 10.01.2014, 17:15 ]
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FrankR einige Beiträge

| geschrieben: 02.04.2014, 20:25
Ich habe meine Betriebskostenabrechnung mal 1 1/2 Jahre später bekommen, inklusive Heizkosten. Ich glaube, dass die Forderung nur dann erlischt, wenn dein Vermieter bzw. die Firma die Nebenkostenabrechnung vorsätzlich so lange hinzieht. Aber sicher bin ich mir nicht 
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Theamong einige Beiträge

| geschrieben: 03.04.2014, 12:44
Na der Vermieter hat Zeit bis ende des Folgejahres das heißt die Abrechnung 2012 muss bis ende Dezember 2013 da sein. Ab Jan 2014 ist es zu spät und du musst nicht mehr zahlen.
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Martinus einige Beiträge

| geschrieben: 20.05.2014, 16:02
Hallo lillifee51,
grundsätzlich hast du und auch Theamong recht. Die Heizkostenabrechnung muss bis zum 31.12.2013 bei dir eingegangen sein. Wenn nicht dann muss du nicht zahlen. Es gibt aber eine Ausnahme: "In begründeten Fällen kann der Vermieter sich eine Neuberechnung der Betriebskosten vorbehalten." siehe hier: http://www.paradisi.de/?n=99479
Ob dieser Hinweis, dass die Heizkostenabrechnung später folgt auch als möglicher Hinweis das diese neu berechnet wurde gilt, weiss ich nicht. Jedenfalls könnte es sein das der Vermieter mit dem Hinweis doch noch aus dem Schneider kommen könnte. Hast du denn inzwischen etwas von ihm gehört? Oder musstest du nicht mehr zahlen?
Viele Grüße
Martinus
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Woodist einige Beiträge

| geschrieben: 07.07.2014, 17:54
Also man muss die Abrechnung nicht bezahlen wenn z.B. die Betriebsabrechnung von 2012 am 01.01.2014 kommt. Der Vermieter hat das ganze Jahr 2013 Zeit die Abrechnung zuzustellen. Erst ab 2014 muss man die dann nicht mehr zahlen. Wie das bei dir nun genau aussieht musst du einen Anwalt fragen da ja eine Abrechnung im Jahr 2013 gekommen ist.
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