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Verfasser | Thema: Heizkostenabrechnung für einen Monat / DEZ 2008 |  |
Croach wenige Beiträge

| geschrieben: 13.05.2009, 18:38
Hallo,
wir sind eine 3-er StundenWG und sind am 01.12.2008 eingezogen.
Wir hatten einen Brand in der Wohnung wo wir 2 Wochen nicht da waren und die Heizung aus war.
Nun haben wir heute unser Heizkostenabrechnung erhalten, wir sollen eine Nachzahlung von 235 EUR bezahlen.
Das kann ja eigentlich gar nicht sein...
WIr zahlen monatlich 80 eur Heizkosten im Voraus.
Nun haben wir in der Verteilung der Gesamtkosten folgende Rechnungen :
30 % Grundkosten -> Betrag je Einheit , 1,40 EUR
Ihre Einheiten: 18,48 = 25,78 EUR
70x Verbrauchskoten -> Betrag je Einheit 7,98 EUR x 20 Einheiten = 160 EUR + Mwst und kostenaufnutzerwechsel kommt man dann auf 235 EUR.
Da wir 80eur monatlich bezahlen sollen wir eine Nachzahlung von 155 EUR bezahlen...
Jetzt stellt sich uns die Frage, wie kann eine Einheit in den Verbrauchskosten bitte 7,98 EUR kosten?
Ist das dein Fehler oder ist das wirklich so?
Vielen Dank!
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 13.05.2009, 22:14
Der Grund für das Abrechnungsergebnis ist, dass Sie während der Heizperiode Ihre Wohnung bezogen haben und darüber hinaus die Nutzungszeit auf einen heizintensiven Monat fällt. Sie hatten somit keine Möglichkeit, wie andere Bewohner des Hauses, während der heizfreien Zeit einen "Puffer" anzusparen. Die Vorrauszahlungen sind ein Mittelwert und beziehen sich immer auf den gesamten Abrechnungszeitraum≡Abrechnungszeitraum≡ Der Abrechnungszeitraum wird bei einer Heizkostenabrechnung angegeben und umfasst in der Regel ein Kalenderjahr bzw. 12 Monate. Den Anfangs- und Endtermin kann der Vermieter selbst festlegen, jedoch müssen alle abrechenbaren Betriebskostenbestandteile einer Heiz- und Warmwassserkostenrechnung im Abrechnungszeitraum anfallen und dürfen auch nur für diesen Zeitraum abgerechnet werden. Nach Abschluss des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter ein Jahr Zeit zur Abrechnung und zum Nachweis der Verwendung der Vorschüsse. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip kann die Auslesung aus organisatorischen Gründen auch um einige Tage vom Ende des Abrechnungszeitraumes abweichen. Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist eine stichtaggenaue Zuordnung möglich (z.B. der 31.12. eines Jahres), welcher i.d.R. 12 Monate beträgt. Der Preis je Einheit lässt den Schluß zu, dass es sich hier um Verdunster≡Verdunster≡
Verdunster ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Heizkostenverteiler, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten. Dabei entspricht eine bestimmte Menge einer langsam verdunstenden Flüssigkeit einer Einheit, die in der Abrechnung der Kosten auf den Nutzer entfällt. Einer Wärmenge im physikalischen Sinne entspricht diese Einheit nicht, weshalb die Zahl der Einheiten einer Abrechnungsperiode nicht mit der Zahl der Einheiten einer anderen Abrechnungperiode verglichen werden kann. Verdunster zählen wegen einer Nichtlinearität der Verdunstungsgeschwindigkeit ungenauer als elektronische Heizkostenverteiler , dafür sind sie jedoch verhältnismäßig preiswert. Wegen der so genannten Kaltverdunstungsvorgabe ist eine Zwischenablesung infolge des Ein- oder Auszuges von Mietern innerhalb des Jahres problematisch, weshalb eine Aufteilung nach Gradtagszahlen empfohlen wird. Verdunstungsgeräte dürfen nach wie vor eingesetzt werden und haben in bestehenden Anlagen Bestandsschutz, müssen aber als veraltet betrachtet werden. (Abb. Verdunster Ista Deutschland GmbH). handelt. Beträge in dieser Höhe sind durchaus Normal, können sogar darüber liegen. Prüfen Sie Ihre Abrechnung im Bezug auf die umgelegten Kosten, denn diese müssen im Mietvertrag vereinbart sein.
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