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Verfasser | Thema: Heizkostenabrechnung erstellen |  |
MartinA wenige Beiträge

| geschrieben: 20.01.2009, 16:31
Hallo,
ich möchte für meinen Untermieter eine Abrechnung der Heizungskosten erstellen. Leider weiss ich nicht wie
Ich habe einen Zähler in den Vor- und Rücklauf seiner Heizung eingebaut und weiss das er 2,008 M Wh verbraucht hat, dazu habe ich noch den aktuellen Preis für das bezogene Öl, kann ich aufgrund dieser Daten eine Abrechnung erstellen?
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now sehr viele Beiträge

| geschrieben: 23.01.2009, 11:23
Mit Einschränkungen, ja. Wenn Sie selbst der Eigentümer des Hauses sind und darin wohnen und lediglich noch ein Mieter im Haus wohnt, müssen Sie eine Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡ Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen. nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung≡Heizkostenverordnung≡ Die Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten in der Fassung vom 20.1.1989, geändert durch Novelle vom 18.06.2008, in Kraft seit 1.1.2009) regelt die Erfassung und Verteilung der Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Miet- und Wohneigentumsobjekten. Die Verordnung ist die Grundlage jeder Heizkostenabrechnung. nicht vornehmen - es reicht, wenn Sie die auf den Mieter entfallenen Heizkosten≡Heizkosten≡ Zu den Heizkosten im Sinne der Heizkostenabrechnung gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten für den Betriebsstrom, die Kosten für Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Wartung (Prüfung der Betriebbereitschaft, Einstellungen), die Kosten für den Schornsteinfeger sowie die Kosten für die Verbrauchserfassung sowie für die dafür erforderlichen Gerate. Zu den Heizkosten im Sinne der Betrachtung der entstehenden Kostenbelastung für den Eigentümer einer Heizungsanlage im eigenen Haus gehören neben den Verbrauchskosten (verbrauchsgebundene Kosten) und den Betriebskosten (betriebsgebundene Kosten) auch die Kapitalkosten (kapitalgebundene Kosten) für die Anschaffung und Instandhaltung der Technik dazu. auf folgende Weise ermitteln: 1. Gesamtkosten ermitteln (verbrauchte Ölmenge --> Berechnung siehe http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-662-brennstoffmenge.html, zuzüglich Schornsteinfegerkosten, Wartungskosten≡Wartungskosten≡ Wartungskosten sind Betriebskosten und entstehen bei Anlagen, z.B. für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Solarenergie- und Regenwassernutzung im Zusammenhang mit der Kontrolle der Betriebsbereitschaft und -sicherheit sowie der Einstellung der Anlage. Reparaturkosten sind keine Wartungskosten! Für die regelmäßig entstehenden Wartungskosten sollte der Vermieter eine Rechnung des Wartungsbetriebes vorlegen können., Stromkosten, Eichkosten Wärmemengenzähler≡Wärmemengenzähler≡
Der Wärmemengenzähler ist eine Messgerät zur Ermittlung der Wärmemenge, die z.B. mit dem Heizungswasser in einem Heizkreis abgegeben wird. Der Wärmemengenzähler ermittelt dazu das durchfließende Wasservolumen sowie die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf und errechnet daraus die Wärmemenge (m*c*dt). Wärmemengenzähler sind eichpflichtig (5 Jahre). Sie spielen vor allem bei der gesetzlich vorgeschriebenen Heizkostenabrechnung eine bedeutende Rolle.) 2. von der verbrauchten Ölmenge 25 % abziehen (wegen der anlagentechnische Verluste vor dem Wärmemengenzähler) 3. Rest mal 10 nehmen (10 kWh≡kWh≡ Eine kiloWattstunde = 1000 Wh (Wattstunde) = 3,6 MJ (MegaJoule) = 860 kcal. die kWh ist eine gebräuchliche Einheit für die Energie- oder Wärmemenge. Eine kWh Wärme entspricht der gleichen Energiemenge wie eine kWh Strom, allerdings in einer anderen Energieform. Wird Strom in Wärme umgewandelt, z. B. in einem Tauchsieder, wird aus einer kWh Strom genau eine kWh Wärme. Aus einer kWh Wärme kann man jedoch technisch gesehen gerade 0,3 kWh Strom erzeugen. in einem Liter Heizöl), ergibt überschlägig die insgesamt im Haus verbrauchte Wärmemenge in kWh. 4. Gesamtkosten durch diese Wärmemenge dividieren, ergibt € pro kWh. 5. Mit dem Wert ihres Mieters multiplizieren, also mal 2008 kWh. Die Rechnung gilt überschlägig für eine Anlage ohne Warmwasserbereitung.
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