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Verfasser | Thema: Heizkostenabrechnung, Bewertung von Heizkörpern. |  |
Kulturpoldi wenige Beiträge

| geschrieben: 29.04.2009, 15:38
Hallo zusammen,
die Heizkostenabrechnungsfirma für unsere Eigen- tumwohnanlage, legt für die Bewertung der Heizkörper eine Auslegungsvorlauftemperatur von 90 Grad und eine Rücklauftemp. von 70 Grad zugrunde. Da dies Auswirkungen auf die rechnerische Leistung der Heizkörper (Kilowatt x Kc-Wert = Faktor des Heizkörpers) und damit auf die Heizkosten hat, stellt sich die Frage ob dies korrekt ist. Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Freundliche Grüße
Kulturpoldi
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now sehr viele Beiträge

| geschrieben: 29.04.2009, 16:48
Ja, das ist ok, in der Norm heißt es: Der Bewertungsfaktor≡Bewertungsfaktor≡ Der Bewertungsfaktor ist ein Korrekturfaktor in der Heizkostenabrechnung mit Heizkostenverteilern. Er dient der Berücksichtigung unterschiedlicher Heizkörperleistungen. Nach DIN EN 835 ist der Bewertungsfaktor KQ "...der (dimensionslose) Zahlenwert der in Watt ausgedrückten Normleistung des Heizkörpers. Die Normleistung ist die Wärmeleistung eines Heizkörpers, die in einer klimastabilen Prüfkabine bei einer Vorlauftemperatur von 90°C, einer Rücklauftemperatur von 70°C und einer Lufttemperatur von 20°C gemessen wird. Dabei wird die Lufttemperatur in 0,75m über dem Fußboden in einem Abstand von 1,5m vor der Heizfläche gemessen. KQ ist der (dimensionslose) Zahlenwert der in Watt≡Watt≡ Das Watt ist die physikalische Einheit der Leistung. Leistung ist die Arbeit, die pro Zeiteinheit verrichtet werden kann. - Ein Heizkessel hat eine thermische Leistung von z. B. 18 kW (also 18000 Watt), wenn er in einer Stunde eine Wärmearbeit von 18 kWh verrichten kann. Dazu muss er etwa 1,8 Liter Heizöl oder 1,8 m³ Erdgas verbrennen.
- Die elektrische Leistung ist das Produkt aus Spannung (Volt) und Stromstärke (Ampere). Ein Fotovoltaikmodul hat eine Leistung von 50 Watt, wenn es bei einer Spannung von 12 Volt eine Stromstärke von ca. 4,2 Ampere liefert.
ausgedrückten Normleistung des Heizkörpers. Die Normleistung ist die Wärmeleistung eines Heizkörpers, die in einer klimastabilen Prüfkabine bei einer Vorlauftemperatur≡Vorlauftemperatur≡ Mit Vorlauftemperatur bezeichnet man die Temperatur des zum Heizkörper hinfließenden Heizungswasser. Sie liegt je nach Außentemperatur bei außentemperaturgeführten Heizungsregelungen zwischen 35 und 70°C. Anlagen mit reinen Flächenheizungen (Fußboden-, Wandheizungen) kommen mit 25 bis 40°C aus. Bei Heizungsanlagen ohne Heizungsmischer ist die Vorlauftemperatur gleich der Temperatur des Kesselwassers. von 90°C, einer Rücklauftemperatur≡Rücklauftemperatur≡ Mit Rücklauftemperatur bezeichnet man die Temperatur des zum Wärmeerzeuger zurückfließenden Heizungswassers. von 70°C und einer Lufttemperatur von 20°C gemessen wird. Dabei wird die Lufttemperaturin0,75m über dem Fußboden in einem Abstand von 1,5 m vor der Heizfläche gemessen.
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Kulturpoldi wenige Beiträge

| geschrieben: 30.04.2009, 11:27
Hallo Now,
vielen Dank für die prompte Antwort. Aber ich muss trotzdem nochmals nachfassen. Wir haben 1 Heizkörper in einem Baumarkt gekauft. Dieser beschreibt den wie folgt: Universal Ventil-Fertigheizkörper des Herstellers Stelrad "Novello" Typ 33, BH 600, BL 1600, Heizleistung bei Vorlauftemperatur 70/55 20 Grad = 3054 W und bei 55/45 20 Grad = 1929 W. Die Wärmeleistung wurde nach DIN EN 442 ermittelt. Mithin ergeben sich daraus unterschiedliche Bewertungsfaktoren. Die Sache wird jetzt noch kompliziert. Der Messdienst hat den Heizkörper in seinem Grunddatenblatt wie folgt erfasst: 8 (HK-Gru), 1600 (BL), 33 (TL), 600 (H1), 600 (BH), 155 (BT), Deketherm Kompakt PKKPKP (Lagen), Qn 5.117 und kommt bei 0,146 (Kc) auf einen Bewertungsfaktor 0,746 (Kges). Vor Ort (am Heizkörper) wurde durch den Messdienst eine Heizleistung von 3.054 W ermittelt. Dies ergibt einen Berechnungsfaktor von 0,446 (Kges). Der Messdienst - angesprochen auf die unterschiedliche Darstellung - tut dies mit unerheblich ab. Auf die Heizkosten hat dies jedoch erhebliche Auswirkungen. Ich bitte nochmals um Mithilfe der Runde, was denn nun richtig ist und bedanke mich schon an dieser Stelle recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Kulturpoldi
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 30.04.2009, 15:48
die eindeutige Identifizierung des Heizkörpers ist eine der wichtigtsen Vorraussetzungen für eine korrekte Zählweise der Heizkostenverteiler≡Heizkostenverteiler≡
Als Heizkostenverteiler bezeichnet man am Heizkörper angebrachte Geräte zur Ermittlung des anteiligen Verbrauches und damit zur Verteilung der gesamten Heizkosten in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Man unterscheidet Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler (EHKV). Beide Arten zeigen nicht die verbrauchte Wärmemenge im physikalischen Sinne an, sondern lediglich einen Zählwert, der sich aus der Temperatur am Anbringungsort und der Dauer der Wärmeabnahme ergibt. Diese Zahlen werden zu den anderen erfassten Zählwerten im Objekt ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die anteiligen Verbräuche und damit die Kosten ergeben.. Messdienstunternehmen verfügen hier über sehr große Datenbanken. Bei den angegebenen Werten und der Schilderung scheint aber ein Fakt nicht zu stimmen. Wie bereits mittgeteilt sind die Temperaturbereiche bei den Messdienstunternehmen mit 90°C Vor- bzw. 70°C im Rücklauf≡Rücklauf≡ Mit Rücklauf bezeichnet man die Rohrleitung in einem Heizkreis, in dem das abgekühlte Heizungswasser vom Heizkörper weggehend zum Heizkessel zurück fließt. In Solaranlagen ist der Rücklauf die Rohrleitung vom Wärmetauscher des Speichers zum Solarkollektor in Strömungsrichtung der Solarflüssigkeit. definiert. Dann sollte, nach Ihren Angaben, der Messdienst eine höhere Wattleistung in seinem Datenblatt ausweisen und nicht die Wattleistung, welche bei 70/50 vom Hersteller angegeben wird. Die Angabe Qn kommt dem schon näher.
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Kulturpoldi wenige Beiträge

| geschrieben: 01.05.2009, 14:40
Hallo zusammen,
kann mir jemand den Unterschied zwischen Auslegungsvorlauftemperatur und Vorlauftemperatur erklären.? Der Heizkörperhersteller spricht in seinem Leistungdatenblatt von Vorlauftemperatur. Wenn dann die entsprechende Wattleistung anhand der Auslegungsvorlauftemp. ermittelt wird, ergibt sich ein wesentlich höherer Wert und führt m.E. zu falschen Werten. Hier müßten doch beide von der gleichen Temperatur ausgehen? Falls dies nicht geschieht, wird die Heizkostenrechnung erheblich teuerer.
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 04.05.2009, 08:19
Die Begriffe Auslegungsvorlauftemperatur und Vorlauftemperatur≡Vorlauftemperatur≡ Mit Vorlauftemperatur bezeichnet man die Temperatur des zum Heizkörper hinfließenden Heizungswasser. Sie liegt je nach Außentemperatur bei außentemperaturgeführten Heizungsregelungen zwischen 35 und 70°C. Anlagen mit reinen Flächenheizungen (Fußboden-, Wandheizungen) kommen mit 25 bis 40°C aus. Bei Heizungsanlagen ohne Heizungsmischer ist die Vorlauftemperatur gleich der Temperatur des Kesselwassers. sind in diesem Zusammenhang identisch und immer konstant. Den Begriff Ausleungstemperatur nutzt man z. B. um einen wärmetechnischen Vorgang theoretisch zu betrachten. Die Vorlauftemperatur einer Heizanlage kann, je nach Aussentemperatur dagegen schwanken. Das Messdienstunternehmen muss zur Berechnung der Wattleistung also die Auslegungsvorlauftemperatur nutzen. Nur so kann es den in Betrieb maximal möglichen Verbrauch durch die Heizkostenverteiler≡Heizkostenverteiler≡
Als Heizkostenverteiler bezeichnet man am Heizkörper angebrachte Geräte zur Ermittlung des anteiligen Verbrauches und damit zur Verteilung der gesamten Heizkosten in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Man unterscheidet Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler (EHKV). Beide Arten zeigen nicht die verbrauchte Wärmemenge im physikalischen Sinne an, sondern lediglich einen Zählwert, der sich aus der Temperatur am Anbringungsort und der Dauer der Wärmeabnahme ergibt. Diese Zahlen werden zu den anderen erfassten Zählwerten im Objekt ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die anteiligen Verbräuche und damit die Kosten ergeben. erfassen.
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HKVler einige Beiträge

| geschrieben: 06.05.2009, 08:34
Jede Auslegungstemperatur hat eine spezifische Leistung die natürlich in einem rechnerischen Zusammenhang steht. Nur ist dieser Zusammenhang nicht linear, sondern logarithmisch unter Berücksichtigung eines individuellen Heizkörperexponent. Der Bewertungsfaktor für die Heizkörperleistung KQ muss mit der Auslegung 90/70/20 berücksichtigt werden und wird typischerweise als KQ oder Normleistung (für die HKV-Norm) bezeichnet. Zusätzlich werden auch möglicherweise andere Leistungsangaben aufgeführt, diese sind aber nur überschlägig mit einem Standardexponent umgerechnet und rein informativ. Wichtig ist die korrekte Auswahl des vor Ort vorhandenen Heizkörpers aus einer Heizkörperdatenbank. Nur so ist natürlich eine korrekte Auswahl der notwendigen Bewertungsfaktoren möglich.
In dem hier genannten konkreten Fall ist es so, dass die erwähnten Heizkörper Stelrad/Novello und Dekatherm sich sowohl vom Aussehen, wie auch von den Bewertungsfaktoren nur minimalst Unterscheiden und egal welcher es nun tatsächlich ist, sich daraus kein Unterschied in der Verbrauchserfassung resultieren würde. Und die berücksichtigte Leistung für KQ von 5117 Watt ist für einen Heizkörper dieser Größe durchaus nachvollziehbar und wahrscheinlich korrekt.
Abschließend noch folgender Hinweis – wie NOW schon geschrieben hat ist der Faktor für KQ nur ein dimensionsloser Zahlenwert. Es ist nur wichtig, dass alle Heizkostenverteiler des gesamten Hauses auf der gleichen Basis bewertet werden. Und dies ist mit der Leistung nach der HKV-Norm gewährleistet.
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Kulturpoldi wenige Beiträge

| geschrieben: 08.05.2009, 08:55
Zum besseren Verständnis bitte ich um Beantwortung von 2 weiteren Fragen: Wer setzt die Bewertungsfaktoren Kc und Kges fest? Wie werden diese berechnet?
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 08.05.2009, 10:54
Die Ermittlung der Werte für die Wärmeübergänge (Kt und Kw) und der Leistungsparameter eines Heizkörpers werden nach EN 834 und EN 835 ermittelt. Je nach Anbieter verfügen diese über eine eigene DIN Prüfkabine. Hier werden die Werte in praktischem Versuch messtechnisch ermittelt und dann in einer Datenbank hinterlegt. Wenn ein Monteur einen Heizkostenverteiler≡Heizkostenverteiler≡
Als Heizkostenverteiler bezeichnet man am Heizkörper angebrachte Geräte zur Ermittlung des anteiligen Verbrauches und damit zur Verteilung der gesamten Heizkosten in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Man unterscheidet Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler (EHKV). Beide Arten zeigen nicht die verbrauchte Wärmemenge im physikalischen Sinne an, sondern lediglich einen Zählwert, der sich aus der Temperatur am Anbringungsort und der Dauer der Wärmeabnahme ergibt. Diese Zahlen werden zu den anderen erfassten Zählwerten im Objekt ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die anteiligen Verbräuche und damit die Kosten ergeben. seines Unternehmens montiert, identifiziert er gleichzeitig den Heizkörper. Die so ermittelten Parameter (BL, H, T, TL usw., gleicht dann das Unternehmen mit seiner Datenbank ab und kann so die Werte für diesen Heizkörper festlegen. Der Datenabgleich erfolgt je nach Unternehmen vor Ort oder Zentral.
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Kulturpoldi wenige Beiträge

| geschrieben: 05.06.2009, 21:50
Hallo und guten Tag,
kann mir jemand erklären,was die Heizkörpereinstufung "PKKPKP" bedeutet? Kann es sein, dass ein derartiger Heizkörper erhöhte Heizkosten verursacht? Wie kann ich als Laie erkennen, was P und was K ist?
Vielen Dank und freundliche Grüße.
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