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Verfasser | Thema: Heizkostenabrechnung- Fussbodenheizung |  |
Hansel09 wenige Beiträge

| geschrieben: 01.06.2009, 22:39
Hallo,
ist es zulässig das Fussbodenheizungen nur mit geschätzten Werten abgerechnet werden?
In dem Haus wo ich zur Miete wohne, habe ich als einziger Mieter auf 115qm keine Fussbodenheizung, die anderen beiden haben bei 155qm-70qm FBH. und bei 120 qm - 40qm FBH. Diese Heizungen werden mit Schlüssel geschätzt.
Meine Heizkosten sind immer die höchsten, da die Verdunsterröhrchen bei mir natürlich am meisten anzeigen. Ich trage derzeit 45% der gesamten Verbrauchskosten. Am wenigsten zahlt der Mieter mit der grössten Fußbodenheizung, er zahlt nicht einmal 40% meiner Aufwendungen.
Ist die pauschale Abrechnung der grossen Fußboddenheizungen zulässig?
Kann ich den Einbau von Wärmemengenzählern verlangen?
MfG
Müller
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now sehr viele Beiträge

| geschrieben: 02.06.2009, 09:01
Ich würde die erste Frage verneinen, die zweite bejaen. Fußbodenheizungen können nicht mit Heizkostenverteilern≡Heizkostenverteiler≡
Als Heizkostenverteiler bezeichnet man am Heizkörper angebrachte Geräte zur Ermittlung des anteiligen Verbrauches und damit zur Verteilung der gesamten Heizkosten in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Man unterscheidet Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler (EHKV). Beide Arten zeigen nicht die verbrauchte Wärmemenge im physikalischen Sinne an, sondern lediglich einen Zählwert, der sich aus der Temperatur am Anbringungsort und der Dauer der Wärmeabnahme ergibt. Diese Zahlen werden zu den anderen erfassten Zählwerten im Objekt ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die anteiligen Verbräuche und damit die Kosten ergeben. ausgestattet werden. Der anteilige Verbrauch der Fußbodenheizkreise ist nur mit Wärmemengenzählern≡Wärmemengenzähler≡
Der Wärmemengenzähler ist eine Messgerät zur Ermittlung der Wärmemenge, die z.B. mit dem Heizungswasser in einem Heizkreis abgegeben wird. Der Wärmemengenzähler ermittelt dazu das durchfließende Wasservolumen sowie die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf und errechnet daraus die Wärmemenge (m*c*dt). Wärmemengenzähler sind eichpflichtig (5 Jahre). Sie spielen vor allem bei der gesetzlich vorgeschriebenen Heizkostenabrechnung eine bedeutende Rolle. ermittelbar. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Einbau von Wärmemengenzählern für die Fußbodenheizkreise eine Vorerfassung≡Vorerfassung≡ Die Vorerfassung eines Wärmeverbrauches erfolgt mittels Wärmemengenzähler. Sie dient der Erfassung von Verbräuchen einer Nutzergruppe mit gleichen Erfassungsgeräten (z.B. Heizkostenverteiler). der Gesamtwärmemenge ohne Warmwasserbereitung (alle Fußbodenheizkreise und alle Heizkörperheizkreise) mittels Wärmemngenzähler erforderlich macht, damit ein Differenzbildung zu den Heizkörperkreisen möglich wird. Der individuelle Verbrauch der einzelnen Heizkörper kann nach Kenntnis der Unter-Wärmemenge Heizkörper mittels Heizkostenverteiler verteilt werden. Man wird in Ihrem Fall also wenigstens 3 Wärmemengenzähler zusätzlich einbauen müssen.
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