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Verfasser | Thema: heizkosten versiebenfacht durch neues messystem von ISTA |  |
zorrolaf wenige Beiträge

| geschrieben: 20.09.2009, 12:51
Hallo,
Ich habe folgendes Problem: Ich bin Mieter eines Ladenlokals in einem Mehrfamilienhaus. Unsere Verbrauchskosten Heizung sind in den vergangenen 3 Jahren auf das 7 - fache angestiegen (unsere Heizkosten insgesamt auf das viereinhalbfache). Im gleichen Zeitraum sind die Heizkosten im gesamten Haus auf das anderthalbfache angestiegen.
Der Anstieg kam Sprunghaft, nachdem die ISTA das Messystem von den Verdunstern auf die 'Funkfinger' umgestellt hat. Wir haben unsere Heizgewohnheiten nicht geändert. Die gesamte Heizanlage ist im Sommer abgestellt - es kann also nicht versehentlich zu einer 'Sommerheizerei' gekommen sein.
Im gesamten Haus (ausser im Ladenlokal) sind Fußleistenheizungen mit einem Einrohrsystem angebracht, die durch zusätzliche Heizkörper unterstützt werden (vermutlich Aufreitsystem - keine Ahnung). Von mindestens einem Mieter weiss ich, dass er früher die heizkörper gar nicht betätigen musste, sondern selbst im Winter durch permanentes Lüften gekühlt hat, da die Fußleistenheizung mehr als genug geheizt hat.
Ein mir bekannter Heizungsbauer sagte, dass seines Wissens die einrohrfußleistungsheizungen gar nicht mehr zugelassen seien (allerdings gäbe es da evt. Bestandsschutz).
Meine Frage nun: Hat irgendjemand eine plausible Erklärung für den exorbitanten Anstieg in zusammenhang mit dem Zählerwechsel? Weiß jemand, ob eine realistische Aufteilung der Heizkosten überhaupt mit Funkfingern möglich ist, wenn gleichzeitig Heizwärme über Fußleistenrohre abgegeben wird? Weiss jemand ob eine solche heizkostenberechnung unter diesen Bedingungen zulässig ist? Und welche Chancen hab ich, mich zu wehren?
herzlichen Dank für die Hilfe.
PS: mein Laden besteht aus zwei Räumen. einer hat ca 12 qm der andere ca. 60 qm - unsere gesamtheizkosten betragen unterdessen rund 2.758 Euro im Jahr 2008 - angefangen haben wir mit 626 im Jahr 2005.
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 20.09.2009, 18:29
Leider hat das Messdienstunternehmen bei der Ausstattungswahl nicht berücksichtigt, dass es sich hier um eine Einrohrheizung≡Einrohrheizung≡ Bei einer Einrohrheizung sind die einzelnen Heizkörper in Reihe miteinander verbunden. Der Rücklauf des ersten Heizkörpers wird dabei zum Vorlauf des zweiten Heizkörpers, dessen Rücklauf wiederum zum Vorlauf des dritten wird, usw. usf.. Die Vorlauftemperatur ist demnach bei jedem folgenden Heizkörper geringer, was eine entsprechende Dimensionierung der Heizkörpergröße erfordert. Damit ein abgesperrter Heizkörper nicht zu einem Durchlussstopp führt, müssen spezielle Kurzschlussstrecken (Bypass) und Zweiwegeventile eingesetzt werden. Wegen der stetigen Abnahme der Temperatur in einem Strang, kann nur ein begrenzte Zahl von Heizkörpern in einem Heizkreis angeordnet werden. handelt. Elektronische Heizkostenverteiler≡Heizkostenverteiler≡
Als Heizkostenverteiler bezeichnet man am Heizkörper angebrachte Geräte zur Ermittlung des anteiligen Verbrauches und damit zur Verteilung der gesamten Heizkosten in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Man unterscheidet Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler (EHKV). Beide Arten zeigen nicht die verbrauchte Wärmemenge im physikalischen Sinne an, sondern lediglich einen Zählwert, der sich aus der Temperatur am Anbringungsort und der Dauer der Wärmeabnahme ergibt. Diese Zahlen werden zu den anderen erfassten Zählwerten im Objekt ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die anteiligen Verbräuche und damit die Kosten ergeben. machen "Mängel" dieses Systems deutlich sichtbar. Lesen Sie hierzu die Beiträge von >numero< im Forum. Hier ist das Thema hinreichend kommentiert. Sollten Sie nicht weiterkommen, schreiben melden Sie sich!
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zorrolaf wenige Beiträge

| geschrieben: 21.09.2009, 10:36
hallo nicelink,
vielen Dank für den Hinweis. Habe die Beiträge von numero gelesen und mich auch durch zahlreiche dokumente zur neuen Rechtslage und der VDI 2077 gewühlt. Sehr hilfreich all das! Der Hammer ist, das ISTA nicht auf die dort erwähnte problematik hingewiesen hat, obwohl ich reklamiert habe und darauf hinwies, dass ich die Abrechnung so nicht akzeptiere weil es nicht sein kann. Die Ista selbst hat im internet fortbildungsinformationen zur Problematik!
Was ich aber nicht herausbekommen habe: habe ich nun einen Rechtsanspruch auf eine andere Erfassung (gemäß VDI 2077) der Heizkosten? Es liest sich eher wie eine Kannbestimmung. Und kann ich rückwirkend für 2008 überhaupt etwas machen? Falls Du da noch etwas weisst, wäre es hilfreich.
Auf jeden Fall bin ich für das nächste Gespräch mit meinem Vermieter gerüstet.
beste Grüße
Olaf
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 21.09.2009, 14:37
verbindlich ist die VDI 2077 ab dem 1.1.2009. Ob eine Berücksichtigung bereits in 2008 hätte erfolgen müssen hängt sicher auch davon ab, ob der Dienstleister hätte wissen müssen, dass diese Problematik auftritt...! Im Entwurf lag die VDI bereits mitte des Jahres vor!
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zorrolaf wenige Beiträge

| geschrieben: 21.09.2009, 17:09
OK, 2008 würde ich zur not auch schlucken.
Aber in der VDI 2077 und im Gesetz heisst es überall 'kann nach der Methode abgerechnet werden' - nirgends steht muß, oder dass man einen rechtsanspruch drauf hat - das irritiert mich etwas.
Gruß Olaf
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 22.09.2009, 12:05
Eine VDI ergänzt die in Gesetzen und Normen definierten Verfahrensweisen und Standarts.
Die VDI 2077 ist anzuwenden, wenn die in ihr genannten Kriterien erfüllt sind. Andernfalls wäre der Aufwand eine solche VDI zu erabeiten sinnlos und das ist sicher nicht der Fall. Oft sind es die fehlenden Kenntniss oder die schlichte Mißachtung solcher Normen. Vertrauen Sie darauf, dass auch bei Ihrer Hausverwaltung ein Interesse an einer korrekten Verteilung besteht. Diese ist auch in erster Linie Ihr Ansprechpartner weil, Ihr Vertragspartner!
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numero viele Beiträge

| geschrieben: 22.09.2009, 21:36
Seit Jahren sind schon Streitigkeiten wegen der Einrohrheizung und den elektronischen Heizkoten-verteilern vor Gericht ausgetragen worden. Die Problematik ist und war hinreichend bekannt. Es ist deshalb nach meiner Meinung ein Unsinn, wenn der erste Schritt vor dem zweiten gemacht wird; d.h. zuerst muß und müßte man die Voraussetzungen schaffen wennman elektonsiche Heizkörpterverteiler mit Zweifühlersystem einzuführen möchte. Diese Voraussetzungen sind hier schon genannt worden, nämlich hydraulischer Abgleich, flachere Kurve der Vorlauftemperatur, evtl. Änderung des Verteilungsschlüssels, nämlich wie bei uns von 30/70 auf 50/50 und gegebenenfalls die Möglichkeit das Korrekturverfahren anzuwenden, d.h. wenn das Korrekturverfahren erst ab 2009 anzuwenden wäre, dann die HKV erst dann einführen. Überall haben sich doch vorher unbillige und nicht nachvollziehbare Abrechnungen ergeben. Auf die Problematik hätten Dienstleister und Verwalter schließlich hinweisen müssen. Ohne diese Voraussetzungen ist eine nachträgliche. für alle zufriedenstellende Berichtigung der Heizkostenabrechnung kaum noch möglich, sodass einge hiervon profidieren und andere Nachteile haben.
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numero viele Beiträge

| geschrieben: 22.09.2009, 21:43
Das Korrekturverfahren wurde vom WTI in Mannheim entwickelt und war schon einige Zeit bekannt. Vom VDI wurde dieses lediglich noch modifiziert!
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numero viele Beiträge

| geschrieben: 23.09.2009, 09:38
Berichtigung: Es muss natürlich heissen: Wenn der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird."
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