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Verfasser | Thema: Differenz Stricheinheiten/Faktor |  |
now sehr viele Beiträge

| geschrieben: 27.05.2009, 08:04
Heizkosten≡Heizkosten≡ Zu den Heizkosten im Sinne der Heizkostenabrechnung gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten für den Betriebsstrom, die Kosten für Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Wartung (Prüfung der Betriebbereitschaft, Einstellungen), die Kosten für den Schornsteinfeger sowie die Kosten für die Verbrauchserfassung sowie für die dafür erforderlichen Gerate. Zu den Heizkosten im Sinne der Betrachtung der entstehenden Kostenbelastung für den Eigentümer einer Heizungsanlage im eigenen Haus gehören neben den Verbrauchskosten (verbrauchsgebundene Kosten) und den Betriebskosten (betriebsgebundene Kosten) auch die Kapitalkosten (kapitalgebundene Kosten) für die Anschaffung und Instandhaltung der Technik dazu., die in einer leerstehenden Wohnung entstehen, also hier die flächenbezogenen Grundkosten≡Grundkosten≡ Bei der Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser sind auch Grundkosten (Festkosten) zu erheben. So verursacht der Betrieb der Heizungsanlage Verluste, Wartungsaufwendungen, Schornsteinfegergebühren, Stromkosten oder Messkosten, die unabhängig vom individuellen Wärme- bzw. Warmwasserverbrauch entstehen. Grundkosten werden mindestens zu 30 %, höchstens jedoch zu 50 % nach den Insgesamtkosten verteilt. Als Maßstab kann die bewohnte bzw. beheizte Fläche oder der umbauten Raum dienen. Der verbleibenden Kostenanteil (70 % bis 50%) wird dann nach dem Verbrauch verteilt (Verbrauchskosten). Anteilige Grundkosten (z.B. bei Ein- bzw. Auszug im Abrechnungszeitraum) werden üblicherweise nach der Gradtagszahltabelle ermittelt, da eine kalendertägliche Umlage nicht der Tatsache gerecht werden würde, dass überwiegende Nutzungen in Winter oder Sommer sehr unterschiedliche Wärneverbrauchsanteile nach sich ziehen. Das gilt nicht für die Grundkostenberechnung für die Warmwassernutzung. entsprechend Verteilerschlüssel≡Verteilerschlüssel≡ Der Verteilerschlüssel gibt die prozentuale Aufteilung der Heizungs- und Warmwasserkosten bei einer Heizkostenabrechnung in Grundkosten und Verbrauchskosten wieder. Der Verteilerschlüssel kann nicht beliebig gewählt werden. Mindestens 50 %, höchstens 70 % sind nach der Heizkostenverordnung nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden. und ggf. die Verbrauchskosten≡Verbrauchskosten≡ Die Verbrauchskosten bzw. verbrauchsabhängigen Kosten sind Bestandteil der Heizungs-und Warmwasserkosten. Sie werden entsprechend den Vorschriften der Heizkostenverordnung nach der Berechnung der Gesamtkosten prozentual abgetrennt und bilden den die Grundkosten ergänzenden Teil der Kosten einer Heizungsanlage. Sie müssen nach der Heizkostenverordnung von den Gesamtkosten mindestens 50% und dürfen höchstens 70% ausmachen. Die anteiligen Verbrauchskosten der Heizung werden den Mietern mit Hilfe von Heizkostenverteilern oder Wärmemengenzählern und für die Warmwasserbereitung mit Warmwasserzählern zugewiesen., trägt der Vermieter. Wenn dann in dieser Wohnung ggf. die Thermostatventile≡Thermostatventil≡ Das Thermostatventil ist ein Heizkörperventil zur automatischen Konstanthaltung einer am Ventil voreinstellbaren Raumtemperatur. Im Inneren der Ventilkappe befindet sich ein Dehnstoff, der sich abhängig von der Umgebungstemperatur (Raumtemperatur) ausdeht oder zusammenzieht und dabei den Ventilstößel bewegt. Der sich bewegende Stößel führt zum Öffnen oder Verschließen des Spaltes, der eine mehr oder weniger große Menge Heizwasser für den Heizkörper freigibt. Thermostatventile gehören zur Pflichtausstattung von Heizungsanlagen. auf einem Behgalichkeitswert (z.B. III) und nicht auf Frostschutz stehen, ist es für die Nachbarn je nach Lage der Wohnung in der Regel kein Kostennachteil, im Gegenteil - die Wand-an-Wand Situation verringert sogar die Heizkostenbelastung der unmittelbaren Nachbarn zum Leerstand≡Leerstand≡ Der Leerstand von Wohnungen innnerhalb eines Hauses kann die Heizkosten für benachbahrte Wohnungen beträchtlich erhöhen. So steigen bereits bei zwei angrenzenden leer stehenden Wohnungen die Heizkosten um bis zu 35%, wenn 70% der Kosten verbrauchsabhängig umgelegt werden. Die verbrauchsunabhängige Komponente der Heizkostenabrechnung sichert, dass der Teil der Heizkosten, der für den Leerstand entsteht, vom Vermieter zu tragen ist.. Wenn es in der Lerrwohnung kalt würde, vergrößert sich in der Regel der Heizaufwand in den Nachbarwohnungen.
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fraenky einige Beiträge

| geschrieben: 27.05.2009, 20:43
hallo, ist der vermieter/verwalter meiner mietwohnung verpflichtet, mir auf der abrechnung die Kubikmeter und/oder Kilowattstunden verbrauchten Erdgases mit auszuweisen ? bisher werden nur messanteile verdunstung ausgewiesen, kontrollierbar ist aber eher, was ein Kubimeter Erdgas kostet. bisher will der verwalter das nur bei jahresweiser schriftlicher expliziter nachfrage tun. muss er mir auch einsicht in energierechnungen vergangener jahre gewähren ?
sind eigentlich die verdunstungseinheiten bei gleichem heizverhalten auch gleich oder sind die messflüssigkeiten unterschiedlich ? vielen dank für eure hilfe gruss fränky
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fraenky einige Beiträge

| geschrieben: 27.05.2009, 20:48
hallo,
kann eigentlich ein heizbrenner auf erdgasbasis einen verbrauch erzeugen, auch wenn im mehrfamilienhaus, wie zur zeit, niemand heizt oder sonst erdgas verbraucht ? denkbar wäre ja, daß sich der heizbrenner von zeit zu zeit freibrennen muss, um seine eigene funktion sicherstellen zu können. wir haben zur zeit einen erdgasverbrauch von etwa 8,5 m^3 pro tag, obwohl niemand im haus erdgas benutzt ?!
danke für die hilfe. gruss fränky
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fraenky einige Beiträge

| geschrieben: 27.05.2009, 21:36
hallo, kennt jemand als hersteller von verdunstungsröhrchen die firma m&a mit dem verdunstungsröhrchen m&a 2000 wird bei mir von mesa/techem an den heizkörpern benutzt. haben die eine internetseite ?
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 27.05.2009, 22:04
Auf der Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡ Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen. müssen alle Kostenangaben nachvollziehbar gelistet sein. Darüber hinaus besteht grundsätzlich ein Einsichtsrecht in die Belege die zur Abrechnung herangezogen werden. Lässt man sich die Belege schriftlich in Kopie zukommen, kann der Vermieter dieses berechnen. Die Messflüsigkeit, i.d.R. Methylbenzoat≡Methylbenzoat≡ Methylbenzoat ist eine sehr langsam verdunstende Flüssigkeit. Methylbenzoat wird in Heizkostenverteiler(n), die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten, eingesetzt., ist bei allen Anbietern gleich. Lediglich die Farben, welche jährlich wechseln, können unterschiedlich sein. Die Gehäuse und Grundkörper der Verdunster≡Verdunster≡
Verdunster ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Heizkostenverteiler, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten. Dabei entspricht eine bestimmte Menge einer langsam verdunstenden Flüssigkeit einer Einheit, die in der Abrechnung der Kosten auf den Nutzer entfällt. Einer Wärmenge im physikalischen Sinne entspricht diese Einheit nicht, weshalb die Zahl der Einheiten einer Abrechnungsperiode nicht mit der Zahl der Einheiten einer anderen Abrechnungperiode verglichen werden kann. Verdunster zählen wegen einer Nichtlinearität der Verdunstungsgeschwindigkeit ungenauer als elektronische Heizkostenverteiler , dafür sind sie jedoch verhältnismäßig preiswert. Wegen der so genannten Kaltverdunstungsvorgabe ist eine Zwischenablesung infolge des Ein- oder Auszuges von Mietern innerhalb des Jahres problematisch, weshalb eine Aufteilung nach Gradtagszahlen empfohlen wird. Verdunstungsgeräte dürfen nach wie vor eingesetzt werden und haben in bestehenden Anlagen Bestandsschutz, müssen aber als veraltet betrachtet werden. (Abb. Verdunster Ista Deutschland GmbH). sind mit den Ampullen als Einheit zugelassen was auch auf den Geräten sichtbar ist. Es gibt unterschiedliche Hersteller die ihre Geräte mit dem jeweiligem Firmenlogo des Messdienstes versehen. In Ihrem Fall könnten es sich um Duo 2000 handeln. Ein Heizkessel verursacht auch Kosten und verbraucht Brennstoff wenn die Mieter keine Wärme abnehmen. Man spricht hier von Bereitstellungskosten, welche über die Grundkostenregelung in der Heizkostenabrechnung Berücksichtigung findet. Wieviel Brennstoff bzw. Kosten so verbraucht bzw. anfallen hängt auch von der Kesseleinstellung ab. Das Forum Heizung liefert Ihnen hier sicher nützliche Informationen.
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now sehr viele Beiträge

| geschrieben: 28.05.2009, 08:47
Zur Frage Erdgasverbrauch ohne Wärmeabnahme: Ein Gasbrenner eines Heizkessels muss sich nicht freibrennen o.ä.. Wenn aber der Heizkessel im Standby-Betrieb arbeitet, also witterungs- oder einstellungsbedingt eine bestimmte Kesselwassertemperatur≡Kesselwassertemperatur≡ Mit Kesselwassertemperatur bezeichnet man die Temperatur des Heizungswassers in einem Heizkessel. Üblicherweise muss die Höhe der Kesselwassertemperatur mindestens dem Wärmebedarf bzw. der Auslegungstemperatur des Heizungssystems entsprechen und darf nach unten die Taupunkttemperatur der Abgase nicht unterschreiten. Bei modernen Heizkesseln mit gleitender Temperaturregelung (z.B. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwert-Heizkessel) darf sich die Kesselwassertemperatur auch dem minimalen Heizwärmebedarf anpassen und die Taupunkttemperatur unterschreiten (bei einem Brennwertheizkessel sogar gewollt). haben soll (oder muss), dann hält sich die Kesselregelung an die Vorgaben und der Kessel dämmert mit 60° oder 70°C vor sich hin. Und dies ist nun wiederum mit einer kontinuierlich Auskühlung verbunden, so dass der Brenner von Zeit zu Zeit startet und seine eigene Solltemperatur wieder anhebt. Abhilfe: Sommerschaltung aktivieren, oder einfach ausschalten - sofern es nicht die Warmwasserbereitung ist, die den Verbrauch verursacht. Gucken Sie auch hier: http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-409-konstanttemperaturkessel.html
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fraenky einige Beiträge

| geschrieben: 28.05.2009, 19:16
hallo now, schönen dank für die gute erklärung zum erdgasverbrauch auch ohne heizen/warmwasseraufbereitung. verbrauch liegt so bei 8,5 m^3 pro Tag und ist zyklisch. Schicke dir mal ne Mail mit Excel Grafik, da kannst du das sehen. Ist der Verwalter verpflichtet den Kessel abzuschalten ?
Gruss Fränky
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 01.06.2009, 08:24
Es gibt zwei grundsätzliche Aspekte nach denen Kessel zu betreiben sind. Zum einen müssen Wärmeerzeuger≡Wärmeerzeuger≡ Ein Wärmeerzeuger ist ein zentrales Element einer Heizungsanlage. Hier wird meist durch Verbrennung eines Energieträgers Wärme in der gewünschten bzw. benötigten Menge erzeugt und an das Wärmeverteilungssystem übergeben. Moderne Wärmeerzeuger wie z.B. Brennwertgeräte, Holzvergaserkessel oder Pelletskessel besietzen einem hohen Wirkungsgrad. Auch die Wärmepumpe, bei der mit Hilfe einer speziellen Kompressionsmaschine aus niedrig temperierter Umweltwärme höher temperierte Nutzwärme erzeugt wird, ist ein Wärmeerzeuger. nach den für Sie gültigen Normen und Verordnungen, z.B. der Heizungsanlagenverordnung, betrieben werden. Zum anderem gibt es mietvertragliche Regelungen und Pflichten des Verwalters/Objekteigentümers zum betreiben einer Heizanlage. Beide Bereiche stehen nicht für ein entweder/oder, sondern ergänzen sich. Die wichtigsten Regeln sind u.a. die Einschaltzeiten des Kessels und die Heizmediumtemperatur für die Raumwärme und die, wenn vorhanden, Warmwassertemperatur.
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