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Verfasser | Thema: Berechnung der Kosten in Heizkostenabrechnung so zulässig ? |  |
curcuma wenige Beiträge

| geschrieben: 09.08.2014, 16:55
Hallo,
ich habe Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der angewandten Berechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Gas-Zentralheizung) in meiner NK-Abrechnung.
Die Heizkosten werden 50% nach Grundkosten und 50% nach Verbrauchskosten ermittelt. Alle Heizkörper sind mit Techem-Zählern ausgestattet und die Abrechnung erfolgt durch Techem.
Zusätzlich zu der genannten Verteilung 50/50 erfolgt auch die Verbrauchsermittlung unter Berücksichtigung von Rohrwärme. Ist es zulässig, dass nach VDI2077 (Rohrwärme) abgerechnet wird, wenn auch 50% nach Grundkosten (Wohnfläche) der Verbrauch ermittelt wird?
In diesem Zusammenhang ist auch sehr merkwürdig, dass 72% der Heizkosten (im gesamten Haus mit 20 Parteien) über Rohrwärme abrechnet werden und nur 28% durch die tatsächlich ermittelten Einheiten d. h. rund 70.000 Einheiten und davon sind rund 50.000 Einheiten Rohrwärmeeinheiten. Was soll dann der Quatsch mit Zählern an der Heizung wenn nur ein Bruchteil danach berechnet wird?!? Bei mir wurden nur rund 300 Einheiten abgelesen aber 2700 für Rohrwärme in Rechnung gestellt – mal eben das 9fache!
Außerdem werden noch 2% Umlageausfallwagnis in Rechnung gestellt, obwohl 3 Monatsmieten (Kaltmieten) Kaution bezahlt wurden. Soweit mir bekannt, darf keine Umlageausfallwagnis in Rechnung gestellt werden, wenn eine Kaution oder Genossenschaftsanteile entrichtet wurden.
Für alle Antworten im Voraus vielen Dank !
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bitcounter wenige Beiträge

| geschrieben: 10.08.2014, 13:34
Hallo,
da bei Ihnen nach VDI2077 (Bilanzverfahren) abgerechnet wird, haben Sie eine sog. Einrohrheizung. Bei dieser Heizungsart wird je nach Güte der Dämmung ein Teil der Heizleistung offen oder schlecht gedämmt über Leitungen bzw. den Fußboden abgegeben. Das Problem ist dabei, dass diese Heizleistung nicht über die elektronischen Heizkostenverteiler erfasst wird. Bei den alten Erfassungsgeräten nach dem Verdunsterprinzip hat es diese Problematik nicht gegeben.
Das Bilanzverfahren wird angewendet wenn bestimmte Kriterien vorliegen:
Verbrauchswärmeanteil kleiner/gleich 34%
Anteil Niedrigverbraucher größer/gleich 15%
Standardabweichung der normierten Verbrauchsfaktoren größer/gleich 0,85
Um diese Berechnung nachvollziehen zu können braucht man die Daten aller Heizkosten-abrechnungen. Es wird im allgemeinen empfohlen, beim Bilanzverfahren die Kosten im Verhältnis 50:50 abzurechnen.
In Ihrem Fall liegt der Verbrauchswärmeanteil bei 28% und damit unter der kritischen Anwendungsgrenze. Ich selbst habe eine ETW mit einem Verbrauchwärmeanteil von nur ca. 15%. Zu den erfassten 1000 Verbrauchseinheiten werden noch ca. 3000 Rohrwärmeeinheiten gerechnet. Da auch auf die anderen Verbraucher Rohrwärmeeinheiten umgelegt werden, führt dies nicht automatisch zu höheren Kosten. Die einzelne Verbrauchseinheit wird durch den größeren Divisor günstiger. In meinem Falle sind die Heizkosten von rd. 1200 Euro dadurch um rd. 150 Euro günstiger.
Ich gebe zu, Einrohrheizung und Abrechnung nach VDI2077 sind ein schwer zu verstehendes Thema und führen oft zu Verwirrung und Unverständnis. Tatsache ist, dass vor allem Bewohner von EG- und DG-Wohnungen mit höherem Heizaufwand ohne Bilanzverfahren übermäßig belastet würden und die Nutzer von „innenliegenden“ Wohnungen mit weniger kalten Aussenflächen damit „subventionieren“ würden. Wird in bestimmten Fällen dieses Verfahren nicht angewendet, könnte u.U. ein Mieter die Heizkostenabrechnung anfechten und pauschal kürzen.
Die Anwendung des VDI2077 ist nur eine Notlösung. Viel besser wäre es, durch geeignete Maßnahmen (Leitungsisolierung, Strangregulierung, Volumenstromregulierung u.ä.) eine geringere Rohrwärme zu produzieren und damit den gemessenen Verbrauchswäreanteil zu erhöhen. Allerdings ist dies in bestehenden Bauten mangels Zugänglichkeit der Leitungen nicht mehr oder nur sehr begrenzt möglich.
Ich hoffe, Sie nicht noch weiter verwirrt zu haben.
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curcuma wenige Beiträge

| geschrieben: 11.08.2014, 17:40
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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