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Verfasser | Thema: Anzeige bei elektronischem Heizkostenverteiler weg |  |
zimtkatze wenige Beiträge

| geschrieben: 07.02.2010, 13:18
Hilfe!
ich hatte gestern einen Putzanfall und hab auch die Heizungen abgewaschen.
Dabei scheint das display des elektronischen Heizkostenverteilers im Wohnzimmer was abgekriegt zu haben - die Anzeige ist weg!
Im Schlafzimmer und Küche nicht - obwohl dort ebenfalls feucht über die Messgeräte gewischt.
Kommt das wieder, und vor allem - sind die Daten noch da?
Ausgerechnet im Wohnzimmer stand das Ding gestern nämlich noch bei 0, da ich abwesend war und dieses Jahr noch gar nicht geheizt hatte.
Sollte ich abwarten, bis es trocknet oder sicherheitshalber Vermieter morgen informieren?
Vielen dank
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 08.02.2010, 19:02
Heizkostenverteiler≡Heizkostenverteiler≡
Als Heizkostenverteiler bezeichnet man am Heizkörper angebrachte Geräte zur Ermittlung des anteiligen Verbrauches und damit zur Verteilung der gesamten Heizkosten in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Man unterscheidet Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler (EHKV). Beide Arten zeigen nicht die verbrauchte Wärmemenge im physikalischen Sinne an, sondern lediglich einen Zählwert, der sich aus der Temperatur am Anbringungsort und der Dauer der Wärmeabnahme ergibt. Diese Zahlen werden zu den anderen erfassten Zählwerten im Objekt ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die anteiligen Verbräuche und damit die Kosten ergeben. reagieren eher nicht gut auf zu viel Wasser! Sie können noch ein paar Tage warten, sollte sich dann aber nichts tun informieren Sie Ihren Vermieter darüber, dass Sie festgestellt haben, dass Ihr Messgerät im Wohnzimmer nichts mehr anzeigt. Sie erhalten dann ein neues Gerät. Sollte es sich um Funkgeräte handeln sind die letzten Werte gespeichert, vorausgesetzt der Dienstleister arbeit≡Arbeit≡ Arbeit im physikalischen Sinne stellt die in einem Vorgang verbrauchte Wärme- bzw. Energiemenge dar. Die physikalische Einheit ist die kiloWattstunde (kWh). Eine Energiemenge von einer kWh wird verbraucht, wenn z.B. ein Heizgerät mit einer Anschlussleistung von 1 kW eine Stunde ununterbrochen in Betrieb ist. mit Empfängern. Sollte keine Speicherung erfolgen wird Ihr Verbrauch geschätz werden müssen.
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zimtkatze wenige Beiträge

| geschrieben: 20.02.2010, 17:52
Vielen dank erst einmal für die Auskunft.
Ja, die Ablesung Anfang des Jahres erfolgte (dieses Jahr erstmalig) über Funk.
Ich hatte sofort am Montag bei der techem angerufen, die sich bei mir melden wollten wegen Austausch.
Zeitgleich sagte ich auch noch beim Vermieter bescheid.
Nun bekam ich von der techem letzte Woche eine Karte, dass die am 18. März (!!!!) kommen.
Muss ich mir das so gefallen lassen?
Dürfen die sich so lange Zeit für Reparaturen lassen? Sind ja insgesamt 1,5 Monate von der ersten telefonsichen Störungsmeldung meinerseits bis zum Termin.
Bitte jetzt keine Vorwürfe, ich sei selbst schuld, das weiß ich selbst. Werd ja auch zukünftig besser aufpassen.
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zimtkatze wenige Beiträge

| geschrieben: 20.02.2010, 18:22
Ich nochmal....
möchte noch eine Frage dran hängen:
laut neuer Heizkostenverordnung sind die Vermieter doch verpflichtet, die Jahresendabrechnung innerhalb eines Monats zu stellen.
Letztes Jahre bekam ich die Abrechnung erst Ende April. Wie sieht das denn rechtlich aus, wenn die Abrechnung dieses Jahr wieder erst fast ein halbes Jahr später kommt?
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 22.02.2010, 22:30
die Bearbeitungszeit zum Anbringen eines Heizkostenverteilers≡Heizkostenverteiler≡
Als Heizkostenverteiler bezeichnet man am Heizkörper angebrachte Geräte zur Ermittlung des anteiligen Verbrauches und damit zur Verteilung der gesamten Heizkosten in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Man unterscheidet Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler (EHKV). Beide Arten zeigen nicht die verbrauchte Wärmemenge im physikalischen Sinne an, sondern lediglich einen Zählwert, der sich aus der Temperatur am Anbringungsort und der Dauer der Wärmeabnahme ergibt. Diese Zahlen werden zu den anderen erfassten Zählwerten im Objekt ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die anteiligen Verbräuche und damit die Kosten ergeben. scheint in der Tat etwas lang. Allerdings gibt es hier keine Vorgaben. Hierüber sollten Sie Ihren Vermieter informieren und ggf. Zweifel an der künftigen Abrechnung, auf Grund dieses Umstandes, anmelden. Vielleicht kann Ihr Vermieter den Vorgang beschleunigen. Mit der Annahme, dass der Vermieter die Abrechnung binnen 4 Wochen zustellen muss, unterliegen Sie einem Irrtum. Gemäß der aktuellen Heizkostenverordnung≡Heizkostenverordnung≡ Die Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten in der Fassung vom 20.1.1989, geändert durch Novelle vom 18.06.2008, in Kraft seit 1.1.2009) regelt die Erfassung und Verteilung der Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Miet- und Wohneigentumsobjekten. Die Verordnung ist die Grundlage jeder Heizkostenabrechnung. ist der Vermieter verpflichtet Ablesewerte binnen 4 Wochen zugänglich zu machen, allerdings betrifft dieses nur Geräte ohne Speicher oder Stichtagswertanzeigen. Wasserzähler sind von dieser Regelung gänzlich ausgenommen. Ihre Geräte zeigen im Display, neben dem aktuellen Wert, den Stichtagswert an.
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...besser gut beraten
->zur persönlichen Beratung per eMail [ Der Beitrag wurde bearbeitet von Nicelink am 22.02.2010, 22:31 ]
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zimtkatze wenige Beiträge

| geschrieben: 23.02.2010, 10:01
Ganz vielen dank für die kompetente Antwort.
Mit meinem Vermieter werde ich nochmal sprechen, obwohl ich nicht viel Hoffnung habe, dass die sich groß Stress machen werden.
Wasserzählen werden ebenfalls über Funk abgelesen? Dieses Jahr war hier keiner irgendwas ablesen, ich hatte mich allerdings gewundert, ob das bei den Wasserzählern auch funktioniert mit der Fernablesung.
Ich habe noch eine letzte Frage.
An meinem Küchenheizkörper wurde vor einem Jahr ein neues Thermostat angebracht.
Die Küchenheizung benutze ich nie, da ich eine sehr kleine Küche angrenzend ans Wohnzimmer habe und weil der Kühlschrank sehr nahe an der Heizung steht.
Nun war mir aufgefallen, dass dieses Jahr, ohne dass ein einziges Mal die Heizung aufgedreht wurde, bereits 60 Einheiten angefallen sind.
Vor zwei Wochen waren es noch 45, worüber ich mich auch schon gewundert hatte.
Wenn das so weitergeht, komme ich nach einem Jahr auf Einheiten im dreistelligen Bereich, ohne die Heizung jemals zu nutzen.
Sie ist auch oben ganz leicht warm (die Schlafzimmerheizung ist ganz kalt).
Die techem sagte mir am Telefon, dass bei diesen neuen Heizkostenverteilern Werte von 0 durchaus normal seien, wenn überhaupt nicht geheizt wird.
Im Schlafzimmer stimmt das ja auch, nur für die Küche nicht.
Bei wem muss ich das denn reklamieren? Vermieter?
Vielen dank für die Hilfe.
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 24.02.2010, 17:47
Wenn Ihr Heizkörper in der Küche leicht warm ist, kann das an einem nicht korrekt schließendem Ventil liegen. Dieses sollten Sie Ihrem Vermieter als Mangel anzeigen und zu einer Beseitigung auffordern. Schließen Sie aber aus, dass der Heizkörper nicht dadurch "anspringt" weil Sie das Fenster gekippt hatten. Ihr Thermostat≡Thermostat≡ Ein Thermostat, genauer ein Thermostatschalter, schaltet bei einer am Thermostat eingestellten Temperatur einen Kontakt oder ein Ventil. Thermostate werden in der Heizungstechnik als mechanische Thermostate mit einem Bimetall, mit Dehnstoff oder als elektronische Thermostate mit einem Temperaturfühler und einem Schaltltrelais eingesetzt. Bei einem Warmwasserspeicher z.B. schaltet ein Anlagethermostat, wenn die eingestellte Solltemperatur von 60°C unterschritten wird, die Speicherladepumpe ein, wodurch eine Erwärmung des Speicherwassers erfolgt. Thermostatventile am Heizkörper sorgen für eine Konstanthaltung der Raumtemperatur. reagiert hier auf den kalten Lufteinfall mit öffnen.
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