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Verfasser | Thema: Anfechtung vergangener Heizkostenabrechnungen |  |
Heizpirat einige Beiträge

| geschrieben: 29.10.2008, 20:08
Hallo,
besteht die rechtliche Möglichkeit eine Heizkostenabrechnung für 2006, deren damaliger Nachzahlungsnachforderung man bereits in 2007 nachgekommen ist (Zahlung von rd. 600 €), nunmehr - durch berechtigte Zweifel am generellen Abrechnungsverfahren des Vermieters - im Rahmen der Anfechtung der aktuellen 2007er Heizkostenabrechnung im Nachhinein mitanzufechten?
Ich hoffe wie immer, es einigermaßen klar ausgedrückt zu haben. Danke !! Sascha
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now sehr viele Beiträge

| geschrieben: 31.10.2008, 15:32
Eine rechtliche Beratung können wir hier nicht anbieten. Aber schauen Sie sich mal §556 des BGB's an. Danach müssen Einwendungen gegen die Abrechnung des Vermieters innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung erfolgen, es sei denn, dass der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.
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