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Verfasser | Thema: Abrechung WMZ - Frage Wohnfläche |  |
glady wenige Beiträge

| geschrieben: 01.01.2011, 16:17
Hallo,
wenn Wohnung-1 einen Wintergarten hat (ohne Heizung) und die Hälfte davon in die Wohnfläche reingerchnet wurde bei Vermietung, was muss bei der Berechnung berücksichtigt werden?
Und Wohnung-2 hat mehrere Balkone, welche qm werden hier berücksichtigt?
Knackpunkte:
- ZFH, Whg-1 Mieter, Whg-2 Vermieter
- Älteres Haus, kürzlich modernisiert
- Wohnflächenberechnung existiert nicht wirklich. Es gibt nur verschiedene Gutachten. QM Whg-1 stimmt damit überein, aber Whg-2 nicht.
Was ist für die Abrechung nun gültig? Das "Offizielle" oder von Hand gemessene "Korrekte"?
- Gasanschluss mit zentraler Gasbrennwerttherme, Kaltwasser-, Warmwasserzähler und WMZ
- Ich wechsle öfters mal den Gasanbieter
Wie gehe ich am besten vor, was frage ich ab, um den "Profi" zu finden, der mir die gesamte Abrechung KORREKT erstellt?
Danke!
glady
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 06.01.2011, 18:14
in einem "Streitfall" sollten Sie sich einen Sachkundigen, ggf. Gutachter, zur Ermittlung der Flächen bestellen. Alternativ steht allerdings auch die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche≡Wohnfläche≡ Die Wohnfläche kann nach § 44 Abs. 1 der für den preisgebundenen Wohnraum geltenden II. Berechnungsverordnung ermittelt werden. Sie bezieht nur die wirklich innerhalb der Wohnung genutzten Flächen ein und ist in der Regel kleiner als die nach physikalischen Gesichtspunkten ausgerechnete Gebäudenutzfläche im Sinne der EnergieEinsparVerordnung., Wohnflächenverordnung WoFlV, zur Verfügung. Diese finden Sie leicht im Internet. Eine einheitliche Ermittlung der Fläche sollte so möglich sein.
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