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Verfasser | Thema: Abrechnung WMZ + HKV |  |
shs82 wenige Beiträge

| geschrieben: 02.03.2019, 11:56
Hallo zusammen,
Unsere Situation ist ein MFH mit 11 WEH. Davon haben 2 Wohnungen Fußbodenheizung und 9 Wohnungen Heizkörper. Die beiden Nutzergruppen werden mit der gleichen Heizkreis versorgt. Das Haus wird mittels Fernwärme geheizt.
Momentan wird die Heizkostenabrechnung ausschließlich nach der Wohnfläche erstellt. Die Eigentümer wünschen sich eine Abrechnung nach Verbrauch, und haben dafür folgende Lösung vorgeschlagen:
-- Eine Wärmemengenzähler am Heizkessel erfasst den Gesamtverbrauch des Hauses
-- Zwei weitere WMZ erfassen den Verbrauch in den beiden Wohnungen mit FBH
-- Die Differenz wird anhand der Heizkostenverteiler in den restlichen WEH entsprechend verteilt
Die Abrechnungsfirma lehnt dieses Vorschlag ab, und bestehen auf den Einbau einer weiteren Heizkreis, sodass die Vorerfassung und Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Nutzergruppen erfolgen kann. Bis dahin gilt: Abrechnung nach Wohnfläche.
Die von uns vorgeschlagene Lösung ist wohl nicht rechtsbeständig, allerdings sind alle Eigentümer mit dieser Lösung einverstanden. Hat die Firma recht, dass eine solche Abrechnung gar nicht erstellt werden kann - auch wenn sie von allen Eigentümern gewünscht ist?
Im voraus vielen Dank für Euren Diskussionsbeitrag
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