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Verfasser | Thema: Abrechnung Wärmemengenzähler |  |
timw wenige Beiträge

| geschrieben: 05.02.2008, 14:44
Guten Tag,
ich suche eine Formel, um den Gesamtverbrauch des Hauses (Gas, Strom) in die vier einzelnen Parteien aufzuteilen. Der Wärmemengenzähler gibt mir Werte in MWH, die Abrechnung m³ und kWH. Wie kann ich von den Einzelverbrauchswerten (in MWH) umrechnen in m³ und den dafür notwendigen Strom ermitteln?
Vielen Dank für eine Hilfe.
Gruß
Tim W.
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now sehr viele Beiträge

| geschrieben: 07.02.2008, 09:21
Eine Formel gibt es nicht, nur ein Verfahren mit vielen Einzelschritten. Bei vier Parteien ist die Abrechnung nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung≡Heizkostenverordnung≡ Die Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten in der Fassung vom 20.1.1989, geändert durch Novelle vom 18.06.2008, in Kraft seit 1.1.2009) regelt die Erfassung und Verteilung der Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Miet- und Wohneigentumsobjekten. Die Verordnung ist die Grundlage jeder Heizkostenabrechnung. vorzunehmen. Die Verordnung finden Sie hier: http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-655-heizkostenvo.html. Und wir haben hier im Forum oftmals schon die Prozedur beschrieben, zuletzt hier: http://www.heiz-tipp.de/forum-heizkostenabrechnung-wie_wird_weiter_berechnet-35-185.html
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Heizer viele Beiträge

| geschrieben: 09.02.2008, 17:55
Hier mal die Kurzform:
1. Kosten zusammenrechnen.
2. In 30% Grundkosten≡Grundkosten≡ Bei der Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser sind auch Grundkosten (Festkosten) zu erheben. So verursacht der Betrieb der Heizungsanlage Verluste, Wartungsaufwendungen, Schornsteinfegergebühren, Stromkosten oder Messkosten, die unabhängig vom individuellen Wärme- bzw. Warmwasserverbrauch entstehen. Grundkosten werden mindestens zu 30 %, höchstens jedoch zu 50 % nach den Insgesamtkosten verteilt. Als Maßstab kann die bewohnte bzw. beheizte Fläche oder der umbauten Raum dienen. Der verbleibenden Kostenanteil (70 % bis 50%) wird dann nach dem Verbrauch verteilt (Verbrauchskosten). Anteilige Grundkosten (z.B. bei Ein- bzw. Auszug im Abrechnungszeitraum) werden üblicherweise nach der Gradtagszahltabelle ermittelt, da eine kalendertägliche Umlage nicht der Tatsache gerecht werden würde, dass überwiegende Nutzungen in Winter oder Sommer sehr unterschiedliche Wärneverbrauchsanteile nach sich ziehen. Das gilt nicht für die Grundkostenberechnung für die Warmwassernutzung. und 70% Verbrauchskosten≡Verbrauchskosten≡ Die Verbrauchskosten bzw. verbrauchsabhängigen Kosten sind Bestandteil der Heizungs-und Warmwasserkosten. Sie werden entsprechend den Vorschriften der Heizkostenverordnung nach der Berechnung der Gesamtkosten prozentual abgetrennt und bilden den die Grundkosten ergänzenden Teil der Kosten einer Heizungsanlage. Sie müssen nach der Heizkostenverordnung von den Gesamtkosten mindestens 50% und dürfen höchstens 70% ausmachen. Die anteiligen Verbrauchskosten der Heizung werden den Mietern mit Hilfe von Heizkostenverteilern oder Wärmemengenzählern und für die Warmwasserbereitung mit Warmwasserzählern zugewiesen. aufteilen.
3. die Verbrauchskosten mittels Dreisatz auf die 4 Wärmemengenzähler≡Wärmemengenzähler≡
Der Wärmemengenzähler ist eine Messgerät zur Ermittlung der Wärmemenge, die z.B. mit dem Heizungswasser in einem Heizkreis abgegeben wird. Der Wärmemengenzähler ermittelt dazu das durchfließende Wasservolumen sowie die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf und errechnet daraus die Wärmemenge (m*c*dt). Wärmemengenzähler sind eichpflichtig (5 Jahre). Sie spielen vor allem bei der gesetzlich vorgeschriebenen Heizkostenabrechnung eine bedeutende Rolle. verteilen.
4. die Grundkosten mittels Dreisatz auf die m² verteilen.
Fertig.
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Newbie wenige Beiträge

| geschrieben: 15.10.2009, 12:56
Hi, also ich hab das insoweit gefunden und hab aber dazu noch ein paar Fragen, sorry, wenn es zu blöd klingt, aber ich steh gerade vor meiner ersten Abrechnung, die ich machen muss
Wir haben ein Mietshaus, in dem wir selbst und ein Mieter wohnt. Wärmemengenzähler sind vorhanden, ebenso Kaltwasser und Gaszähler.
1. Gesamtkosten: Ich hab die Gasrechnung, Wasserrechnung u Kaminkehrer.
Welche Kosten kommen da noch mit rein unter Gesamtkosten?
2. Hiervon soll man dann aber den Anteil für die Warmwasserbereitung abtrennen. Wie mach ich denn das? Woher weiss ich, wie hoch der ist? Also wo kommt der Wert her?
- hiernach sollen die einzelnen Kostenarten jeweils prozentual in Grund-/ und Verbrauchskosten aufgeteilt werden 30/70% - soweit klar, aber
3. Was zählt unter die Kostenart: Heizungskosten?
4. Was unter die Kostenart: Warmwasserbereitung?
5. Was ist Ablesewert und was ist Umrechnungsfaktor?
Sorry, ich weiss, das klingt, als hätte ich null Ahnung, und... naja, dem ist auch so. erbitte kleine Hilfe um abrechnen zu können und sage schon mal vielen Dank
LG
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 15.10.2009, 15:27
Ich möchte Ihnen Empfehlen sich persönliche Hilfe einzuholen. Ohne Grundkenntnisse können Sie auch mit hier erfragten Informationen keine Abrechnung erstellen, die den Anforderungen gerecht wird. Und eine Onlineschulung kann dieses Forum nicht leisten. Tipp Nutzen Sie die Möglichkeit unter dem Reiter >Service
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now sehr viele Beiträge

| geschrieben: 16.10.2009, 08:32
Nicelink hat darauf hingewiesen, dass die Prozedur recht aufwändig ist und zahlreiche Grundkenntnisse vorhanden sein müssen, um eine rechtssichere Abrechnung erstellen zu können. Daher nutzen Vermieter meist einen vertraglich gebundenen Dienstleister, der die Methodik beherrscht und für die Richtigkeit bürgt. Natürlich kann man sich das nötige Rüstzeug auch selbst aneignen, gerade wenn es sich um eine Abrechnung mittels Wärmemengenzähler≡Wärmemengenzähler≡
Der Wärmemengenzähler ist eine Messgerät zur Ermittlung der Wärmemenge, die z.B. mit dem Heizungswasser in einem Heizkreis abgegeben wird. Der Wärmemengenzähler ermittelt dazu das durchfließende Wasservolumen sowie die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf und errechnet daraus die Wärmemenge (m*c*dt). Wärmemengenzähler sind eichpflichtig (5 Jahre). Sie spielen vor allem bei der gesetzlich vorgeschriebenen Heizkostenabrechnung eine bedeutende Rolle. handelt. Auch ich würde Ihnen daher empfehlen, zuvor bei uns eine persönliche Beratung per eMail in Anspruch zu nehmen, damit in zusammengefasster Form die methodische Grundlage für Ihren Fall dargestellt werden kann.
_________________ ...besser gut beraten
->zur persönlichen Beratung per eMail
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Don wenige Beiträge

| geschrieben: 15.12.2009, 12:31
Hallo miteinander,
ich würde gerene wissen mit welcher gesetzlichen Grundlage eine 30/70 Verteilung der Grund- und Heizkosten gerechtfertigt werden. Ich möchte gerne darauf hinweisen das diese Aufteilung seit Jahrzente verwendet wird, jedoch die Energiepreise sich in den letzten 4-5 Jahren 4-5x teurer sind und diese Aufteilung das Verursacherprinzip komplett aushebelt.
Gruss Don
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 17.12.2009, 15:46
Durch den Vermieter ist der Abrechnungsschlüssel vor der ersten Abrechnung festzulegen. Dabei hat er die Wahl die Kosten zwischen 50 bis 70 % nach Verbrauch umzulegen die verbleibende Menge ist dann über die Fläche zu verteilen. Der Verteilschlüssel 30/70 ist aus den Gesichtspunkt der Einflussnahme durch den Mieter zu empfehlen da er hier den grössten Einfuss hat. Dieser bedeutet aber auch, dass Wohnungen mit "schlechterer" Lage benachteiligt werden können. Anspruch auf eine Änderung des Abrechnungsschlüssels lassen sich daraus jedoch nicht ableiten. Lediglich bei Gebäuden≡Gebäude≡ Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung sind bauliche Objekte mit mindestens einem eigenen Aufgang und einer Begrenzung des Volumens durch die wärmübertragende Umfassungsfläche. mit einer 50/50 Verteilung müssen unter Umständen auf 30/70 wechseln.
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