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Verfasser | Thema: abrechnung über gradtagszahlen/zusatndzahl gas |  |
maexi wenige Beiträge

| geschrieben: 01.02.2009, 12:33
sehr geehrte damen und herren,
ich hab da ein ige fragen,ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
der wmz ist ausgefallen wie kann man die wärmemenge über die gradtags zahlen ermitteln.
es ist ein einfamilienhaus bitte mit beispiel. 86m²beheizte wohnfläche+warmwasser 200 liter.
FRAGE:
wie ist das eigendlich mit dem gasverrechnungsfakor was auf der rechnung steht z.b. 10.64 muß das eigendlich nicht ein geeichter gasrollenzähler sein(sehr teuer)
oder zummindest über die zustands zahl ermittel werden was sich ja bestimmt jährlich durch temp und so ändern kann
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bitte info und ein beispeil dazu bitte.
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now sehr viele Beiträge

| geschrieben: 03.02.2009, 08:27
Die Gradtagszahltabelle kommt bei Geräteausfall≡Geräteausfall≡ Bei der Heizkostenabrechnung kann ein Erfassungsgerät (Heizkostenverteiler, Wasser- oder Wärmemengenzähler) ausfallen. Kommt es innerhalb einer Abrechnungsperiode zu einem solchen Geräteausfall, ist der anteilige Verbrauch vom Eigentümer auf der Grundlage des Verbrauches der betreffenden Räume in einem vergleichbaren früheren Zeitraum Räume oder vergleichbarer anderer Räume des Abrechnungszeitraumes zu ermitteln. nicht zur Anwendung, aber, siehe Heizkostenverordnung≡Heizkostenverordnung≡ Die Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten in der Fassung vom 20.1.1989, geändert durch Novelle vom 18.06.2008, in Kraft seit 1.1.2009) regelt die Erfassung und Verteilung der Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Miet- und Wohneigentumsobjekten. Die Verordnung ist die Grundlage jeder Heizkostenabrechnung. §9a(1): "Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum≡Abrechnungszeitraum≡ Der Abrechnungszeitraum wird bei einer Heizkostenabrechnung angegeben und umfasst in der Regel ein Kalenderjahr bzw. 12 Monate. Den Anfangs- und Endtermin kann der Vermieter selbst festlegen, jedoch müssen alle abrechenbaren Betriebskostenbestandteile einer Heiz- und Warmwassserkostenrechnung im Abrechnungszeitraum anfallen und dürfen auch nur für diesen Zeitraum abgerechnet werden. Nach Abschluss des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter ein Jahr Zeit zur Abrechnung und zum Nachweis der Verwendung der Vorschüsse. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip kann die Auslesung aus organisatorischen Gründen auch um einige Tage vom Ende des Abrechnungszeitraumes abweichen. Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist eine stichtaggenaue Zuordnung möglich (z.B. der 31.12. eines Jahres) wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln. Der so ermittelte Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zugrunde zu legen."
Mit Ihrem geeichten Gaszähler (Eichfrist≡Eichfrist≡ Für die Eichfrist bzw. Eichdauer gilt: - Stromzähler 16 Jahre
- Gaszähler 8 Jahre
- Wärmemengenzähler 5 Jahre
- Kaltwasseruhr 6 Jahre
- Warmwasseruhr 5 Jahre
Nach Ablauf der Frist werden die Zähler nicht in jedem Fall neu geeicht oder ausgetauscht. Bei Strom- und Gaszählern bsw. wird eine repräsentative Stichprobe gezogen und überprüft. Ergibt sich keine unzulässige Abweichung, wird die Eichdauer aller Zähler einer Serie verlängert, ohne das neue Eichmarken angebracht werden. Wasseruhren und Wärmemengenzähler werden in der Regel gegen neue getauscht. Werden eichpflichtige Zähler nach Ablauf der Gültigkeit weiter bei Abrechnungen weiter benutzt, so kann die Abrechnung angefochten werden.) erfassen sie ein verbrauchtes Gasvolumen. Diese Volumen ist mit dem Brennwert≡Brennwert≡ Der Brennwert umfasst die gesamte Wärmemenge, die bei Verbrennung eines Brennstoffes frei wird und schließt die Verdampfungswärme des Wassers ein. Die Höhe der Verdampfungswärme ist allerdings brennstoffspezifisch. Sie hängt von der Anzahl der chemisch gebundenen Wasserstoffatome im Verhältnis zu den Kohlenstoffatomen ab. Nutzbar ist die im Wasserdampf versteckte Wärme nur mit einem Brennwertheizgerät. Bei fossilen Brennstoffen unterscheidet man zwischen dem Heizwert und dem Brennwert, der auch "oberer Heizwert" genannt wird. Da in der Heizungstechnik der Wirkungsgrad auf den Heizwert (unterer Heizwert) bezogen und dieser gleich 100 % gesetzt wird, ist bei der Angabe des Wirkungsgrades von Brennwertheizgeräten ein Wirkungsgrad über 100 % möglich. des Gases (also z.B. 10,64 kWh≡kWh≡ Eine kiloWattstunde = 1000 Wh (Wattstunde) = 3,6 MJ (MegaJoule) = 860 kcal. die kWh ist eine gebräuchliche Einheit für die Energie- oder Wärmemenge. Eine kWh Wärme entspricht der gleichen Energiemenge wie eine kWh Strom, allerdings in einer anderen Energieform. Wird Strom in Wärme umgewandelt, z. B. in einem Tauchsieder, wird aus einer kWh Strom genau eine kWh Wärme. Aus einer kWh Wärme kann man jedoch technisch gesehen gerade 0,3 kWh Strom erzeugen. pro m³ zu multiplizieren. Der Brennwert wird an geeigneter Stelle im Gasnetz mit einem Gas-Chromatographen ermittelt. Daraus wird für eine Abrechnungsperiode ein Mittelwert errechnet, der für die Abrechnung maßgeblich ist. Druck und Temperatur des Gases gehen rechnerisch ein. Das gültige Verfahren ist im Arbeitsblatt G685 des DVGW≡DVGW≡ Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. beschrieben.
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