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Verfasser | Thema: 2 HKV an einem Heizkörper |  |
-Mike- wenige Beiträge

| geschrieben: 15.05.2009, 03:48
Hallo, meine frage ist. Wir haben im Wohnzimmer 2 HKV an einer Heizung. Sollte bei der Heizungsabrrechnung nicht beide Werte Addiert und dann geteilt werden? So das man ein mittel von vorne und hinten der Heizung hat?
Bei meiner abrechnung ist das nämlich nicht der fall. Da wird jeder HKV einzeln aufgeführt und so Zahle ich als ob ich 2 Heizungen im Wohnzimmer hätte.
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 15.05.2009, 11:08
die Montage von zwei Heizkostenverteiler≡Heizkostenverteiler≡
Als Heizkostenverteiler bezeichnet man am Heizkörper angebrachte Geräte zur Ermittlung des anteiligen Verbrauches und damit zur Verteilung der gesamten Heizkosten in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Man unterscheidet Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler (EHKV). Beide Arten zeigen nicht die verbrauchte Wärmemenge im physikalischen Sinne an, sondern lediglich einen Zählwert, der sich aus der Temperatur am Anbringungsort und der Dauer der Wärmeabnahme ergibt. Diese Zahlen werden zu den anderen erfassten Zählwerten im Objekt ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die anteiligen Verbräuche und damit die Kosten ergeben. an einem Heizkörper werden, i.d.R., nur bei Verdunstern≡Verdunster≡
Verdunster ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Heizkostenverteiler, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten. Dabei entspricht eine bestimmte Menge einer langsam verdunstenden Flüssigkeit einer Einheit, die in der Abrechnung der Kosten auf den Nutzer entfällt. Einer Wärmenge im physikalischen Sinne entspricht diese Einheit nicht, weshalb die Zahl der Einheiten einer Abrechnungsperiode nicht mit der Zahl der Einheiten einer anderen Abrechnungperiode verglichen werden kann. Verdunster zählen wegen einer Nichtlinearität der Verdunstungsgeschwindigkeit ungenauer als elektronische Heizkostenverteiler , dafür sind sie jedoch verhältnismäßig preiswert. Wegen der so genannten Kaltverdunstungsvorgabe ist eine Zwischenablesung infolge des Ein- oder Auszuges von Mietern innerhalb des Jahres problematisch, weshalb eine Aufteilung nach Gradtagszahlen empfohlen wird. Verdunstungsgeräte dürfen nach wie vor eingesetzt werden und haben in bestehenden Anlagen Bestandsschutz, müssen aber als veraltet betrachtet werden. (Abb. Verdunster Ista Deutschland GmbH). vorkommen. Hintergrund ist, dass Verdunster nur bis zu einer bestimmten Wattleistung skalierbar, also auf den Heizkörper abgestimmt werden können. Elektronische HKV können für eine deutlich höhere Wattleistung programmiert werden. In den Fällen in denen zwei Verdunster montiert werden gilt, die beiden Geräte müssen in Summe die Wattleistung des Heizkörpers wiedergeben. Es spielt auch keine Rolle ob der Heizkörper oben oder unten, im hinteren oder vorderen Teil wärmer ist, wenn dem so wäre, ist das nämlich ein technischer Mangel und somit Mangel in der Mietsache, der auf Luft oder Schmutzablagerungen im Heizkörper hindeutet. Die nicht korrekte Funktion des Heizkörpers sollte daher dem Vermieter angezeigt werden. [ Der Beitrag wurde bearbeitet von Nicelink am 15.05.2009, 11:11 ]
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-Mike- wenige Beiträge

| geschrieben: 16.05.2009, 02:53
Die HKV sind ELektronisch. Da wir bald im Wohnzimmer eine neue Heizung einbauen lassen wollen meinte die Heizungsfirma, unsere derzeitige Heizung sei für den Raum viel zu groß und man könne eine kleinere einbauen. Wenn die neu Heizung dann kürzer sei würde dort auch nur noch 1 HKV Montiert. Ich solle aber bei Brunata nachfragen bei welcher länge 1 HKV und ab wann sie 2 Montieren. Doch die wollen mir das nicht sagen.
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Nicelink viele Beiträge

| geschrieben: 17.05.2009, 19:32
Sie können sich über den Vermieter die s.g. technische Dokumentation von dem Messdienst einholen lassen. Aus diesem geht u.a. hervor, mit welcher Wattleistung der Heizkörper bewertet wird. Welche, der möglichen Varianten, das Messdienstunternehmen zur Ermittlung der Einheiten≡Einheiten≡ Physikalische Einheiten der Energie: - 1 GJ GigaJoule = 1000 MJ (MegaJoule)
- 1 MJ = 1000 kJ (kiloJoule)
- 1 kJ = 1000 J (Joule),
- 1 GWh (GigaWattstunde) = 1000 MWh (MegaWattstunden)
- 1 MWh = 1000 kWh (kiloWattstunden)
- 1 kWh = 1000 Wh (Wattstunden)
- Umrechnung: 1 kWh = 3,6 MJ = 860 kcal,
veraltet: eine kcal kilocalorie = 1000 Kalorien nutzt ist letztlich nicht entscheident, es muss für Sie nachvollziehbar sein. Ist das nicht der Fall sollten Sie Ihren Vermieter bitten dieses für Sie zu klären. Die rechtssprechung geht davovon aus, "Eine Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡ Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen. muss nachvollziehbar sein, ist das aus einem oder mehreren Gründen nicht der Fall ist diese bzw. das Ergebnis nicht fällig".
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